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  MAS Recht und Moral bei Joseph Raz und Ronald Dworkin (zusammen mit Prof. Dr. Andreas Funke, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie) (MA 82001, MA 82401, MA 82011, MA 82012, MA 82411; praktisch: BA 54801, BA 54802, BA 53801)

Dozent/in
Prof. Dr. Erasmus Mayr

Angaben
Masterseminar
2 SWS, Schein, ECTS-Studium
Master, Bachelor, auch für fortgeschrittene BA-Studierende geeignet, ECTS-Credits: siehe entsprechende meinCampus-Einträge für die o. g. Prüfungsnummern
Zeit und Ort: Di 10:15 - 11:45, PSG A 402

Inhalt
Joseph Raz und Ronald Dworkin sind zwei der prägendsten Gestalten der anglo-amerikanischen Rechtsphilosophie der Gegenwart. In dem Seminar werden zentrale Texte der beiden Autoren auszugsweise in wöchentlichen Sitzungen erschlossen. Die Texte behandeln Grundfragen der Rechtsphilosophie – was sind Normen, warum gelten Normen, in welchem Verhältnis stehen Recht und Moral zueinander? –, greifen aber auch in Bereiche wie Metaethik und politische Philosophie aus. Am Anfang des Seminars wird die Rechtstheorie H. L. A. Harts behandelt, dessen Rechtstheorie für Raz und Dworkin einen gemeinsamen Bezugspunkt für ihre gegensätzlichen Positionen bildet. Dworkins Hart-Kritik baut auf der Unterscheidung von Regeln und Prinzipien auf, die wiederum von Raz zurückgewiesen wurde. Raz konzipiert Normen als „ausschließende“ Handlungsgründe (exclusionary reasons) und trennt auf dieser Grundlage die Frage nach der Gültigkeit von Rechtsnormen strikt von Fragen der moralischen Richtigkeit (sogenannter exklusiver Rechtspositivismus); diese Trennung ist für Raz erforderlich, damit das Recht seine charakteristische Funktion erfüllen kann, und ergibt sich aus der „Standard“-Rechtfertigung für die Autorität der rechtsetzenden staatlichen Gewalt. Dworkin hebt demgegenüber die Untrennbarkeit von Recht und Moral hervor und arbeitet in seinen späteren Arbeiten eine interpretative (hermeneutische) Rechtstheorie aus, die sich selbst als Teil des Rechts als einer sozialen Praxis versteht. Damit bestreitet er sogar schon die Möglichkeit, einen Standpunkt einzunehmen, von dem aus eine Unterscheidung von Recht und Moral möglich sein könnte. Raz besteht demgegenüber auf der Trennung von Rechtstheorie und Rechtspraxis. So führt die Auseinandersetzung über die Natur des Rechts zur Frage, welche Natur die Rechtsphilosophie hat und inwiefern sie der ‚Innenperspektive‘ des Rechtsanwenders verpflichtet ist.

Empfohlene Literatur
Zur Vorbereitung wird eine Lektüre des folgenden Textes empfohlen:

McCoubry & White’s Textbook on Jurisprudence, hrsg. v. James E. Penner und Emmanuel Melissaris, 5. Aufl., Oxford 2012 (OUP);
Abschnitt “Post-Hart Analytical Philosophy of Law: Dworkin and Raz” auf S. 83-102.

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Praktische Philosophie (Prof. Dr. Mayr)
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