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  Römisches Privatrecht; zugleich auch Übung zum Römischen Privatrecht i.S.d. SPB-Prüfungsordnung, SPB 4

Dozent/in
Prof. Dr. jur. Hans-Dieter Spengler

Angaben
Vorlesung
2 SWS
für Anfänger geeignet, nur Fachstudium, Frühstudium, Sprache Deutsch, Zwischenprüfung am 10.07.2018, Anmeldung erforderlich
Zeit und Ort: Di 12:15 - 13:45, JDC R 2.282; Einzeltermine am 10.4.2018, 17.4.2018, 24.4.2018, 8.5.2018 12:15 - 13:45, KH 2.016; 15.5.2018 12:15 - 13:45, JDC R 1.282

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-S 1
WPF JUR-GS-W 2
PF JUR-SP4-GRDL 5
PF JUR-SP4-GRDL 6

Inhalt
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch beruht bekanntermaßen auf dem römischen Recht, vor allem im Schuldrecht, im Mobiliarsachenrecht und Erbrecht. So sind nicht nur die wesentlichen Prinzipien des Privatrechts wie etwa die Grundsätze von Treu und Glauben, der Privatautonomie oder des Vertrauensschutzes und die privatrechtlichen Institute Schöpfungen der römischen Jurisprudenz, sondern es lassen sich auch unzählige Details der gesetzlichen Regelung auf römische Rechtstexte zurückführen. Freilich kodifiziert das BGB das römische Recht in der Form, wie es Ende des 19. Jh. an den Universitäten wissenschaftlich gelehrt wurde. Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Herkunft dieser Rechtsfiguren, die anhand von konkreten Fallösungen entwickelt wurden und wegen ihrer Überzeugungskraft gleichsam überzeitliche Gültigkeit besitzen. Hierzu werden ausgewählte römische Rechtstexte - die den Studierenden samt Übersetzung zur Verfügung gestellt werden - interpretiert. Dabei wird sich der Charakter des klassischen römischen Rechts als einer mittels des kontinuierlichen Diskurses der Juristen in einem weitgehend gesetzesfreien Raum entwickelten Rechtsordnung erweisen.

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 100

Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
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