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  Große Übung im Öffentlichen Recht (VORL)

Dozent/in
Prof. Dr. Andreas Funke

Angaben
Vorlesung
2 SWS
Zeit und Ort: Fr 10:00 - 12:00, KH 2.020; Einzeltermine am 4.5.2018, 1.6.2018, 29.6.2018 9:00 - 12:00, Audimax

Studienfächer / Studienrichtungen
PF JUR-GS-S 5
PF JUR-GS-W 6

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Vorlesung richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft im 6. Fachsemester. Voraussetzung für die Teilnahme und den Erwerb des Scheines ist
1.) das Bestehen der Zwischenprüfung im Öffentlichen Recht und
2.
a) das Bestehen von drei der vier Abschlussklausuren im Öffentlichen Recht und das Bestehen einer Anfänger-Abschlussarbeit (egal in welchem Fach) oder
b) die Vorlage des "kleinen Scheins" im Öffentlichen Recht.
Der Nachweis dieser Voraussetzungen ist durch das Anheften einer Kopie der entsprechenden Bescheinigungen an die Hausarbeit oder die erste Klausur zu erbringen. Die Kenntnis der in den Vorlesungen zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Sicherheits- und Polizeirecht, Kommunalrecht und Baurecht vermittelten Inhalte wird vorausgesetzt - die Teilnahme an der Übung ohne diese Kenntnisse ist nicht erfolgversprechend.

Inhalt
Die Übung dient der Vertiefung der Fallbearbeitung im Verwaltungsrecht und dem Erwerb des Leistungsnachweises über die erfolgreiche Teilnahme an einer Übung für Fortgeschrittene im Öffentlichen Recht gemäß § 24 I JAPO. Dafür werden 3 Klausuren und eine Hausarbeit angeboten und besprochen. Zur Vorbereitung der Klausuren werden Fälle ausgegeben und besprochen, zu denen Lösungsskizzen gestellt werden. Ein Zeitplan für die Übung wird in der ersten Vorlesungsstunde ausgegeben und über StudON bereitgestellt. Der Text der Ferienhausarbeit ist rechtzeitig auf StudON abrufbar. Der Leistungsnachweis wird erteilt, wenn eine der drei angebotenen Klausuren und entweder die Ferienhausarbeit, die am 12.2.2018 ausgegeben wird, oder die Ferienhausarbeit im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene, die in der vorlesungsfreien Zeit zwischen dem SS 2018 und dem WS 18/19 angeboten wird, mit mindestens „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet werden. Andere Klausuren oder Hausarbeiten werden nicht angerechnet.

Empfohlene Literatur
Erforderlich sind Textausgaben zum Öffentlichen Recht bzw. Staats- und Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern. Die üblichen Textausgaben aus den Verlagen C. H. Beck, C. F. Müller oder Nomos können herangezogen werden.

Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 288

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Funke)
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