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Vorlesungsverzeichnis >> Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (RW) >>

  Rechtsphilosophie II (RPh II)

Dozent/in
Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann

Angaben
Vorlesung
Präsenz
, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Do 8:30 - 10:00, JDC R 2.281

Studienfächer / Studienrichtungen
PF JUR-SP4-GRDL ab 5
WPF JUR-SP5-STUVERW ab 5
WPF JUR-SP7-GMR ab 5

Voraussetzungen / Organisatorisches
Materialien stehen auf studon zur Verfügung (Skript). Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Studenten der Rechtswissenschaften, die den Schwerpunktbereich 4 (neu 8): "Grundlagen des Rechts" belegen, kann aber auch im Rahmen der Schwerpunktbereiche 5 (neu 9): "Staat und Verwaltung" oder 7 (neu 11): "Grund- und Menschenrechte" als Veranstaltung zur Rechts- und Staatsphilosophie oder Rechtstheorie gehört werden. Ferner sind auch andere interessierte Studierende der Rechtswissenschaft oder der Philosophie willkommen.

Inhalt
Ziel ist die vertiefte rechtsphilosophische Auseinandersetzung mit Grundproblemen des Rechts, wie dem Begriff des Rechts, der Rechtsgeltung, dem Verhältnis von Recht und Moral, dem Streit um Rechtspositivismus und Naturrecht, der Struktur von Rechtssystemen und Rechtsnormen, der Abwägung als Methode rationaler Normbegründung und Konfliktentscheidung im Recht, sowie der Begründung und Interpretation von Grundprinzipien des Rechts wie Autonomie, Menschenwürde, Gleichheit und Gerechtigkeit. Die Veranstaltung soll in den Stand der Forschung einführen und offene Fragen aufzeigen. Sie soll auch zeigen, wie die Lösung mancher zentraler juristischer Probleme von rechtsphilosophischen Voraussetzungen abhängt, so dass ihre wissenschaftliche Behandlung eine Auseinandersetzung mit rechtsphilosophischen Theorien erfordert.
Themen werden sein:
  • die Rechtsgeltung ungerechten positiven Rechts. Wie ist das Verhältnis von rechtlicher Geltung und moralischer Befolgungspflicht? Kann Recht unmittelbar moralisch begründet werden? Kann positives Recht seine rechtliche Geltung aufgrund seines moralisch verwerflichen Charakters verlieren? Lassen sich Widerstandsrecht oder ziviler Ungehorsam rechtfertigen? War es gerechtfertigt, die sog. "Mauerschützen" oder andere DDR-Funktionäre zu bestrafen aufgrund einer Argumentation, die positiven Normen des DDR-Rechts die rechtliche Geltung absprach?

  • Konflikte im Recht und die Methode der Abwägung als rationale Konfliktlösung: Welche Arten von Konflikten gibt es, und wie lassen sie sich rational lösen? Subsumtion und Abwägung als Grundformen der Rechtsanwendung. Welche Kriterien gibt es für die Abwägung insbesondere von Grundrechten? Gibt es Unterschiede zur Struktur und Begründung von Abwägungen im nichtgrundrechtlichen Bereich?

  • Fundamentale Rechtsprinzipien und Grenzen der Abwägung: Was bedeuten Autonomie, Menschenwürde, Menschenrechte? Ist eine universelle Begründung dieser Ideen, Prinzipien oder Rechte möglich? Welche Konsequenzen ergeben sich für Fragen etwa der Gewährleistung religiöser Selbstbestimmung oder des Schutzes ungeborenen Lebens?

  • Was bedeuten Gleichheit und Gerechtigkeit, in welchem Verhältnis stehen sie zueinander, und welche Forderungen von Gleichheit oder Gerechtigkeit lassen sich als moralisch oder rechtlich begründen?

Empfohlene Literatur
Sieckmann, Rechtsphilosophie, 2018; ferner: R. Alexy, Begriff und Geltung des Rechts, 3. Aufl., 2011; ders., Theorie der Grundrechte, 6. Aufl., 2011; A. Kaufmann/W. Hassemer (Hg.), Einführung in Rechtsphilosophie und Rechtstheorie der Gegenwart, 8. Aufl. 2010; P. Koller, Theorie des Rechts, 2. Aufl., 1997. Eine Einführung.

Zusätzliche Informationen

Institution: Professur für Rechtstheorie und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Sieckmann)
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