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Vorlesungsverzeichnis >> Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (RW) >>

  Seminar Rechtsphilosophie (SPB 4, 5, 7;neu: 8, 9, 11)

Dozent/in
Prof. Dr. Jan-Reinard Sieckmann

Angaben
Seminar
Präsenz
, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Do 10:00 - 12:00, JDC R 2.281

Studienfächer / Studienrichtungen
PF JUR-SP4-GRDL ab 5
WPF JUR-SP5-STUVERW ab 5
WPF JUR-SP7-GMR ab 5

Voraussetzungen / Organisatorisches
Im Rahmen des Seminars kann die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit gem. § 5 der Prüfungsordnung der Universität Erlangen-Nürnberg in den Schwerpunktbereichen 4, 5 oder 7 (neu: 8, 9 oder 11) angefertigt werden. Die Anmeldung erfolgt in dem dafür üblichen Verfahren.

Die Veranstaltung ist auch für andere Interessierte offen. Diese können sich formlos per e-mail oder in der ersten Veranstaltung anmelden. Für die erfolgreiche Teilnahme kann ein Seminarschein gem. § 13 Abs. 2 S. 1 JAPO a.F./ § 10 Abs. 3 S. 2 StudO erteilt werden. Das Seminar steht auch Studierenden anderer Fachrichtungen offen.
Vorbesprechung: nach Absprache.

Für die Anfertigung einer Hausarbeit im Schwerpunktbereich gelten die Anforderungen der Prüfungsordnung für die Universitätsprüfung.

Im Übrigen - also nicht mit einer SPB-Anmeldung - ist ein Scheinerwerb möglich aufgrund eines Referats sowie der Anfertigung einer Hausarbeit (15-20 S., Zeilenabstand 1,5, Schriftgröße Times New Roman 12, Normalformat). Referate werden einzelne Aspekte aus diesen Themenbereichen zum Gegenstand haben.

Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium und das >Anmeldeformular für das Schwerpunktbereichsseminar< zum Herunterladen finden Sie unter dem Link: http://www.jura.uni-erlangen.de/studium/rechtswissenschaft/schwerpunktbereich.shtml

Anmeldung: Bei Belegung als SPB-Seminar beim Prüfungsausschuss für die Universitätsprüfung, im Übrigen unter mailto:Jan.Sieckmann@fau.de

Inhalt
Ziel des rechtsphilosophischen Seminar ist die vertiefte Auseinandersetzung mit Grundproblemen der Rechtsphilosophie, insbesondere Themen der Normbegründung, der Methode der Abwägung und des Umgangs mit Konflikten im Bereich von Grund- und Menschenrechten.
Gegenstand des Seminars im WS 22/23 ist die vertiefte Behandlung der Methode der Abwägung. Abwägungen sind ein wesentliches Element der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, vor allem im Grundrechtsbereich. Aber auch in anderen Rechtsbereichen sind konfligierende Argumente abzuwägen, etwa bei der Gesetzesinterpretation, im Planungsrecht, bei Ermessensentscheidungen. Die juristische Abwägung erweist sich dabei durchaus als rational und führt, wenn sie systematisch durchgeführt wird, zu weitgehend klaren Regeln. Es bleiben jedoch zahlreiche theoretische Probleme hinsichtlich Struktur, Begründbarkeit, Kriterien und Objektivität von Abwägungsurteilen. Im Seminar sollen verschiedene theoretische Konzeptionen der Abwägung und ihrer Voraussetzungen behandelt werden und daraufhin überprüft werden, inwieweit sie für die Lösung der Probleme juristischer Abwägungen hilfreich sind.
Mögliche Themen:
  • Susan Hurleys Kohärenzmodell der Abwägung

  • Robert Alexys Gewichtsformel

  • "Defeasible Reasoning" und Abwägung (Sartor)

  • "Defeasibility" und "Ranking theory" (Spohn)

  • Das Problem der Kommensurabilität (Chang)

  • Das Problem der Metrisierbarkeit

  • Abwägungsalternativen (Schlink, Günther, Habermas, Dworkin)

Empfohlene Literatur
Sieckmann, Rechtsphilosophie, 2018

Zusätzliche Informationen

Institution: Professur für Rechtstheorie und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Sieckmann)
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