Die Veranstaltung „Aktuelle Rechtsprechung im Öffentlichen Recht“ möchte einen Beitrag zum strukturierten Lernen im Öffentlichen Recht leisten. Sie zielt sowohl auf die Vorbereitung für die schriftliche Prüfung als auch für die mündliche Prüfung ab. Ausgewählte Entscheidungen folgender Gerichte werden behandelt, wobei eine hohe Prüfungsrelevanz das entscheidende Auswahlkriterium ist:– des Europäischen Gerichtshofs;
– des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte;
– des Bundesverfassungsgerichts;
– des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (aber ggf. auch anderer Landesverfassungsgerichte);
– des Bundesverwaltungsgerichts;
– des Bundesgerichtshofs (zum Staatshaftungsrecht);
– des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (aber ggf. auch anderer Oberverwaltungsgerichte);
– Bayerischer Verwaltungsgerichte (aber ggf. auch anderer Verwaltungsgerichte).
Auf >StudOn< werden die Studierenden daher folgende Unterlagen auffinden:
(1) Die aktuelle Einstiegsthematik zu (möglichst) jeder Doppelstunde. In der ersten Doppelstunde wird es allerdings zunächst eine Einführung zu bestimmten Grundstrukturen des Verwaltungsrechts und Formen des Rechtsschutzes geben; die verfassungsrechtlichen Einbindungen werden berücksichtigt.
(2) Der jeweilige Rechtsprechungsreport betrifft im Regelfall eine Entscheidung. Die Studierenden erkennen am Speichernamen des Dokuments sofort, um was es konkret geht (Gerichtsküzel/Entscheidungsdatum/plakatives Stichwort). Zu den Rechtsprechungsreporten sind (idR) Referenzunterlagen eingestellt (sei es Dozentenschemata nach Ziffer 3 oder andere Dokumente, beispielsweise auszugsweise ältere Gerichtsentscheidungen oder auszugsweise aktuelle Literatur).
(3) Dozentenschemata zur Erläuterung übergreifender Zusammenhänge aus Verfassungsrecht und (Besonderem) Verwaltungsrecht.
Studierende sind dazu eingeladen, Themenwünsche einzubringen.