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Streitlösung ohne Urteil - Vergleich, Güterichterverfahren, Mediation, Streitschlichtung

Dozent/in
Dr. Peter Röthemeyer

Angaben
Vorlesung
Präsenz

geeignet als Schlüsselqualifikation
Zeit und Ort: Einzeltermin am 10.2.2023 9:00 - 16:00, JDC R 1.281

Inhalt
Gerichte lösen Streitigkeiten primär durch Urteile oder Beschlüsse. Die Entscheidungsparameter sind dabei rechtlich adjustiert, auch wenn es zum gerichtlichen Vergleich kommt. Ist der Streit aber nicht (nur) rechtlicher Natur, kann ein Urteil kaum allseits und vollständig befrieden. Ferner müssen die notwendig auf Anspruchsgrundlagen orientierten Anträge die Interessen der Parteien nicht oder nicht vollständig abbilden.
Es bedarf also auch anderer, alternativer Instrumente. Schlichtung steht der Justiz schon lange und Mediation seit 2012 zur Verfügung. Sinnvoller ist Alternative Dispute Resolution (ADR) aber zumeist, wenn sie an die Stelle des Gerichtsverfahrens tritt.
Die Studierenden sollen einen Überblick über Arten, Methodik, Indikationen und rechtliche Rahmenbedingungen von ADR bekommen – in Abgrenzung zum und im Gegenlicht des klassischen gerichtlichen Verfahren(s) einschließlich Interdependenzen. Prägende Stichworte: historischer Konsensauftrag des Gerichts, Vergleichsverhandlungen, Prozessrisikoanalyse, Güterichterverfahren, Schlichtung, Verbraucherstreitbeilegung, Mediation, Schiedsgerichtsbarkeit.

Besondere Voraussetzungen: keine

Zusätzliche Informationen

Institution: Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis
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