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Urheberrecht

Dozent/in
Hon. Prof. Dr. jur. Helmut Haberstumpf

Angaben
Vorlesung
2 SWS
nur Fachstudium, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Mi 14:15 - 15:45, JDC R 1.281

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-SP1-WIR 7

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Vorlesung Urheberrecht richtet sich vor allem an künstlerisch und wirtschaftsrechtlich interessierte Studenten. Formale Teilnahmevoraussetzungen sind nicht erforderlich. Kenntnisse des Zivilrechts sollten aber erworben worden sein.

Inhalt
Das Urheberrecht gehört zu den Prüfungsgebieten im Berufsfeld Wirtschaft der 2. juristischen Staatsprüfung (§ 58 Abs. 2 Nr. 4 c und d JAPO) und zum Schwerpunktbereich 1 der Juristischen Universitätsprüfung (Wahlpflichtbereich). Seine gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung ist in den letzten Jahrzehnten erheblich gewachsen. In der globalisierten Informationsgesellschaft ist es daher nicht mehr wegzudenken. Deshalb wird auch ein Schwerpunkt auf die Verwertung von geschützten Werken im Internet und den Schutz von Computerprogrammen und Datenbanken gelegt. Gegenstand der Vorlesung im Einzelnen ist:
  • Geschützte Werke und Erwerb des Urheberrechts

  • Rechte des Urhebers und Schranken des Urheberrechts

  • Rechteverwertung

  • Verwandte Schutzrechte

  • Rechtsdurchsetzung

Empfohlene Literatur
Gesetzessammlung UrhR, Beck-Texte im dtv, 12. Aufl. 2008; Zur Einführung Gernot Schulze, Meine Rechte als Urheber, 6. Aufl. 2009, Beck-Verlag; Wandtke/Bullinger, Fallsammlung zum Urheber- und Medienrecht, 3. Aufl. 2009, Beck-Verlag.

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 35

Institution: Fachbereich Rechtswissenschaft
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