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Modulbeschreibung (PDF)

 
 
Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studienrichtung Maschinenbau (Studienbeginn ab 01.10.2021) >>

Berufspraktische Tätigkeit (BT WING MA)7.5 ECTS
(englische Bezeichnung: Practical Internship)
(Prüfungsordnungsmodul: Berufspraktische Tätigkeit)

Modulverantwortliche/r: Patrick Schmitt
Lehrende: Patrick Schmitt


Startsemester: WS 2022/2023Dauer: 1 SemesterTurnus: halbjährlich (WS+SS)
Präsenzzeit: 225 Std.Eigenstudium: 0 Std.Sprache: Deutsch

Lehrveranstaltungen:


Inhalt:

Das Modul vermittelt praktische Erfahrungen in einem studiengangbezogenen Berufsfeld.
Es müssen sechs Wochen technisches Praktikum oder sechs Wochen betriebswirtschaftliches Praktikum gemäß der Praktikumsrichtlinie absolviert werden.

Das technische Praktikum in Industriebetrieben bzw. das betriebswirtschaftliche Praktikum in Industriebetrieben, Betrieben der Wirtschaft und/oder Wirtschaftsverwaltung ist förderlich und teilweise unerlässlich zum Verständnis der Vorlesungen und Übungen in den technischen und wirtschaftswissenschaftlichen Studienfächern. Als wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium im Hinblick auf die spätere berufliche Tätigkeit ist sie wesentlicher Bestandteil des Studienganges. Die Studierenden sollen dabei die für das Fachstudium erforderlichen Kenntnisse über die Erzeugung der Werkstoffe und deren Bearbeitung erwerben, Aufbau und Wirkungsweise von Werkzeugmaschinen praktisch kennen lernen und sich mit dem Zusammenbau von Maschinen und Apparaten und mit der Prüfung und Kontrolle von einzelnen Werkstücken und ganzen Maschinen vertraut machen. Es sollen betriebswirtschaftliche Kompetenzen im Bereichen wie z.B. Vertrieb, Marketing, Buchhaltung, Einkauf, Personalwesen, Consulting. Die Studierenden sollen darüber hinaus Einblick in die organisatorische Seite des Betriebsgeschehens erhalten und die soziale Struktur eines Betriebes verstehen lernen. Das Verhältnis der Führungskräfte und Mitarbeiter am Arbeitsplatz kennen und beurteilen zu lernen, ist für den Studierenden wichtig, um so seine künftige Stellung und Wirkungsmöglichkeit in einem Betrieb richtig einzuordnen. Das Praktikum soll nur sekundär handwerkliche Fähigkeiten vermitteln und unterscheidet sich daher grundsätzlich von einer Berufsausbildung.

Lernziele und Kompetenzen:

Die praktische Ausbildung soll Einblicke in die Organisation und soziale Struktur eines Industriebetriebes geben sowie an die berufliche Tätigkeit von Wirtschaftsingenieuren und Wirtschaftsingenieurinnen heranführen.

  • Die Studierenden wenden ihre im Studienverlauf erworbenen Fachkompetenzen in berufspraktischen Betätigungsfeldern des Wirtschaftsingenieurwesens an.

  • Die Studierenden wenden Ihre im Studienverlauf erworbenen Methoden-, Informations-, Kommunikations- und Präsentationskompetenzen in berufspraktischen Betätigungsfeldern des Wirtschaftsingenieurwesens an.

  • Die Studierenden erwerben für den Berufsalltag grundlegende Kompetenzen des Selbst- und Zeitmanagements.

  • Die Studierenden erwerben grundlegende, für den Berufsalltag erforderliche Sozialkompetenzen.

Bemerkung:

Die berufspraktische Tätigkeit kann in jedem Semester abgeleistet werden.
Eine im Bachelorstudium abgeleistete freiwillige berufspraktische Tätigkeit, die über den Umfang des Pflichtpraktikums im Bachelorstudium (12 Wochen) hinausgeht, kann für das Masterstudium angerechnet werden.


Weitere Informationen:

www: https://www.department.mb.tf.fau.de/studium/praktikumsamt/

Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:

  1. Wirtschaftsingenieurwesen (Master of Science): 3. Semester
    (Po-Vers. 2021w | TechFak | Wirtschaftsingenieurwesen (Master of Science) | Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Studienrichtung Maschinenbau (Studienbeginn ab 01.10.2021) | Berufspraktische Tätigkeit)

Studien-/Prüfungsleistungen:

Berufspraktische Tätigkeit (Prüfungsnummer: 1995)

(englischer Titel: Practical Internship)

Studienleistung, Praktikumsleistung, unbenotet, 7.5 ECTS
weitere Erläuterungen:
Für das Bestehen des Master-Studienganges ist eine praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 6 Wochen nachzuweisen.

Als Nachweis sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Praktikumszeugnis

  • Arbeitsberichte, ein Arbeitsbericht muss pro Woche mindestens 1 Seite DIN A4 Text beinhalten. Bei einem technischen Praktikum ist mindestens eine technische Skizze im Zusammenhang mit einer im Praktikum ausgeübten Tätigkeit anzufertigen und einzureichen.

  • Tätigkeitsübersicht (Wochenübersicht), in einer kurzen Übersicht werden für jeden Praktikumstag die Betriebsstätten sowie die Art und Dauer der ausgeführten Arbeiten stichpunktartig aufgeführt

Bitte beachten Sie, dass der Praktikumsbericht und die Tätigkeitsnachweise von Ihnen unterschrieben und von der Firma freigegeben sein muss!

Die Praktikumsunterlagen sind online unter: https://praktikumsamt.mb.tf.fau.de/ einzureichen.

Prüfungssprache: Deutsch

Erstablegung: WS 2022/2023, 1. Wdh.: SS 2023
1. Prüfer: Patrick Schmitt

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