Berufspraktische Tätigkeit (Prüfungsordnungsmodul)10 ECTS (englische Bezeichnung: Practical Internship)
Die Beschreibung eines Prüfungsordnungsmoduls enthält allgemeine
Angaben zur Verwendbarkeit und zu den Rahmenbedingungen für Prüfungen,
so wie sie in den Prüfungsordnungen festgelegt sind. Zusätzlich kann eine allgemeine Modulbeschreibung, die übergreifend
für alle konkreten (UnivIS-)Module gilt, enthalten sein. Die
konkreten Modulbeschreibungen mit Angaben zu den
Lehrveranstaltungen und Prüfungsdetails sind unter den zugeordneten
UnivIS-Modulen zu finden.
Turnus: | halbjährlich (WS+SS) | Sprache: | |
Inhalt:
Für das Bestehen des Bachelor-Studienganges ist eine praktische Tätigkeit im Umfang von mindestens 10 Wochen nachzuweisen.
Lernziele und Kompetenzen:
Die praktische Ausbildung soll Einblicke in die Organisation und soziale Struktur eines Industriebetriebes geben sowie an die berufliche Tätigkeit von Ingenieuren und Ingenieurinnen heranführen.
Bemerkung:
http://www.eei.studium.uni-erlangen.de/studierende/praktikum.shtml
Organisatorisches:
Die Regelungen für die berufspraktische Tätigkeit finden sich in der Praktikumsrichtlinie. http://www.eei.studium.uni-erlangen.de/studierende/praktikum.shtml
Eine im Bachelorstudium abgeleistete freiwillige berufspraktische Tätigkeit, die über den Umfang des Pflichtpraktikums im Bachelorstudium hinausgeht, kann für das Masterstudium angerechnet werden.
Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:
- Mechatronik (Bachelor of Science): 6. Semester
(Po-Vers. 2009 | TechFak | Mechatronik (Bachelor of Science) | Berufspraktische Tätigkeit | Berufspraktische Tätigkeit)
Studien-/Prüfungsleistungen:
- Berufspraktische Tätigkeit (Prüfungsnummer: 1996)
(englische Bezeichnung: Practical Internship)
- Studienleistung, Praktikumsleistung, Dauer: 10 min, unbenotet, 10 Leistungspunkte
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