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Zwischenprüfung (ZwiP) (Prüfungsordnungsmodul)10 ECTS

Die Beschreibung eines Prüfungsordnungsmoduls enthält allgemeine Angaben zur Verwendbarkeit und zu den Rahmenbedingungen für Prüfungen, so wie sie in den Prüfungsordnungen festgelegt sind.

Modulverantwortliche/r: Charlotte Köckert


Dauer:1 SemesterTurnus:halbjährlich (WS+SS)Sprache:Deutsch

Empfohlene Voraussetzungen:

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Zwischenprüfung gem. § 37 Abs.1 StuPO EvTheol sind zu beachten.

Inhalt:

Zwischenprüfung gem. §§ 39-43 StuPO EvTheol

Lernziele und Kompetenzen:

Die Zwischenprüfung dient der Überprüfung der grundlegenden Kenntnisse und Kompetenzen, die für das weitere Theologiestudium erforderlich sind, sowie der Orientierung für die weitere Studienplanung.
Die Studierenden,

  • weisen die Fähigkeit nach, die inhaltlichen Grundlagen des gewählten Prüfungsfaches darzustellen,

  • demonstrieren, dass sie das fachspezifische methodische Instrumenarium beherrschen und auf die Themenstellung anwenden können.

Organisatorisches:

Modulprüfung gem. § 39 StuPO EvTheol
1. eine Klausur (180 Min.) in einem der Fächer Altes Testament oder Neues Testament,
2. eine mündliche Prüfung (20-30 Min.) im Fach Kirchengeschichte
3. eine mündliche Prüfung (20-30 Min.) im anderen exegetische Fach oder einem anderen Fach nach § 39 Abs. 4 StuPO EvTheol

Hinweis: Eine der beiden mündlichen Prüfung ist als vorgezogene Zwischenprüfung abzulegen, entweder als mündliche Zwischenprüfung im Anschluss an eine Lehrveranstaltung oder in Form einer weiteren schriftliche Proseminararbeit (20-25 Seiten; Bearbeitungsfrist: 6 Wochen).

Berechnung der Modulnote: Die Gesamtnote der Zwischenprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der drei Fachnoten (gem. § 42 StuPO EvTheol )


Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:

  1. Evangelische Theologie (Magisterprüfung (1 Fach)): ab 4. Semester
    (Po-Vers. 2015w | PhilFak | Evangelische Theologie (Magisterprüfung (1 Fach)) | Grundstudium | Zwischenprüfung)

Studien-/Prüfungsleistungen:

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