Aktuelle Hinweise
Folgende Kurse dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester belegt werden. Der Kurs Introduzione all'italiano giuridico erfüllt die Mindestanforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz). Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs:
OBLIGATORISCHE KURSANMELDUNG: über Oktis EINSTUFUNGSTEST: Verfügbare Termine und Anmeldung über Oktis Weitere Informationen zur juristischen Fachsprachausbildung: https://jurasprachen.de Kontakt
Inhaltliche Fragen zu den einzelnen Kursen richten Sie bitte an die entsprechenden Lehrkräfte
Bei Fragen zur Kurswahl, Kursanmeldung, Ihrem Einstufungstestergebnis, oder zur Anrechnung bisheriger Leistungen: rechtswissenschaft@jurasprachen.de
Denken Sie bitte daran, in Ihrer E-Mail stets einen aussagekräftigen Betreff sowie Ihre Matrikelnummer anzugeben!
|