Aktuelle Hinweise
Folgende Kurse dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester belegt werden. Der Kurs Spanisch: El español jurídico 1 erfüllt die Mindestanforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz). Spanisch: El español jurídico 2 ist ein weiterführender Kurs, und Bestandteil des Zertifikatsprogramms Fachsprache Jura. Voraussetzung für die Kursteilnahme:
Weitere Informationen zur juristischen Fachsprachausbildung: https://jurasprachen.de Kontakt
Inhaltliche Fragen zu den einzelnen Kursen richten Sie bitte an die entsprechenden Lehrkräfte
Bei Fragen zur Kurswahl, Kursanmeldung, Ihrem Einstufungstestergebnis, oder zur Anrechnung bisheriger Leistungen: rechtswissenschaft@jurasprachen.de
Denken Sie bitte daran, in Ihrer E-Mail stets einen aussagekräftigen Betreff sowie Ihre Matrikelnummer anzugeben!
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