Dieser Kurs darf nur von eingeschriebenen Studenten der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester belegt werden und ist der "Pflichtkurs" in Englisch, der gemäß §24 JAPO (2003) als Nachweis der Fremdsprachenkompetenz abgelegt werden muss. Wichtiger Hinweis: Seit dem Wintersemester 2011/2012 wurde der Umfang der gemäß §24 JAPO erforderlichen Leistungsnachweise (Pflichtausbildung - Fremdsprachenkompetenz) von bisher 4 SWS auf 2 SWS reduziert. Der Kurs Introduction to English Legal Language ersetzt den bis zum SS 2011 angebotenen Kurs English for Law 1. Teilnahmevoraussetzung:
Einstufungstestergebnis Level 2 oder
Level 1 (Vantage English 1) mit der Note 2,0 oder besser bestanden oder
Vantage English 2 bestanden
OBLIGATORISCHE KURSANMELDUNG: vom Dienstag, 27. März 2012 bis Freitag, 20. April 2012 über Studon Es gelten folgende Anmeldefristen:
Erste Anmeldephase (Losverfahren): 27. März (10 Uhr) bis 2. April (23:59 Uhr)
Zweite Anmeldephase (Restplätze): 4. April (10 Uhr) bis 20. April (23:59 Uhr) Alle Kurse beginnen in der zweiten Vorlesungswoche (ab dem 23. April 2012) Weitere Informationen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für
Juristen finden Sie unter http://www.jurasprachen.de Kontakt
Inhaltliche Fragen zu den einzelnen Kursen richten Sie bitte an die entsprechenden Lehrkräfte
Bei Fragen zur Kurswahl, Kursanmeldung, Ihrem Einstufungstestergebnis, oder zur Anrechnung bisheriger Leistungen: kursverwaltung@jurasprachen.de
Bei technischen Problemen mit Oktis, bzw. mit Ihrem Oktis-Zugang ist ausschließlich der Oktis-Support zuständig: sz@oktis.de / Tel: 09131 85-24000
Denken Sie bitte daran, in Ihrer Email stets einen aussagekräftigen Betreff sowie Ihre Matrikelnummer anzugeben!
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