Folgende Kurse dürfen nur von eingeschriebenen Studenten der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester belegt werden. Seit dem Wintersemester 2011/2012 wurde der Umfang der gemäß § 24 JAPO erforderlichen Leistungsnachweise (Pflichtausbildung - Fremdsprachenkompetenz) von bisher 4 SWS auf 2 SWS reduziert. Der Kurs Introduzione all'italiano giuridico erfüllt die Mindestanforderungen des § 24 JAPO (2003) (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz). Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs:
OBLIGATORISCHE KURSANMELDUNG: ab Donnerstag, 22.03.12, 10 Uhr über Oktis EINSTUFUNGSTEST: Verfügbare Termine und Anmeldung über Oktis Weitere Informationen zur fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für
Juristen finden Sie unter http://www.jurasprachen.de Kontakt
Inhaltliche Fragen zu den einzelnen Kursen richten Sie bitte an die entsprechenden Lehrkräfte
Bei Fragen zur Kurswahl, Kursanmeldung, Ihrem Einstufungstestergebnis, oder zur Anrechnung bisheriger Leistungen: rewi-kontakt@jurasprachen.de
Bei technischen Problemen mit Oktis, bzw. mit Ihrem Oktis-Zugang ist ausschließlich der Oktis-Support zuständig: sz@oktis.de / Tel: 09131 85-24000
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