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Berufspraktische Tätigkeit (Industriepraktikum) (Prüfungsordnungsmodul)10 ECTS
(englische Bezeichnung: Internship / practical training on industry)

Die Beschreibung eines Prüfungsordnungsmoduls enthält allgemeine Angaben zur Verwendbarkeit und zu den Rahmenbedingungen für Prüfungen, so wie sie in den Prüfungsordnungen festgelegt sind. Zusätzlich kann eine allgemeine Modulbeschreibung, die übergreifend für alle konkreten (UnivIS-)Module gilt, enthalten sein. Die konkreten Modulbeschreibungen mit Angaben zu den Lehrveranstaltungen und Prüfungsdetails sind unter den zugeordneten UnivIS-Modulen zu finden.


Empfohlene Voraussetzungen:

Das Industriepraktikum kann bereits vor Aufnahme des Studiums erfolgen, ist aber nicht Pflicht.

Inhalt:

Betriebstechnisches Praktikum: Eingliederung der Studierenden in ein Arbeitsumfeld mit überwiegend ausführendem Tätigkeitscharakter, z.B. Montage, Inbetriebnahme, In- standhaltung, Reparatur, Prüfung und Qualitätskontrolle, Anlagenbetrieb, ... Ingenieurnahes Praktikum: Eingliederung der Studierenden in das Arbeitsumfeld von Ingenieuren und Ingenieurinnen oder entsprechend qualifizierten Personen mit überwiegend entwickelndem, planendem oder lenkendem Tätigkeitscharakter, z.B. Forschung,Entwicklung, Konstruktion, Berechnung, Versuch, Projektierung, Produktionsplanung, Produktionssteuerung, Logistik, Betriebsleitung, Ingenieurdienstleistungen, ... Während des Bachelor-Studienganges können betriebstechnische und ingenieurnahe Praktika anerkannt werden.

Lernziele und Kompetenzen:

Die praktische Ausbildung soll Einblicke in die Organisation und soziale Struktur eines Industriebetriebs geben sowie an die berufliche Tätigkeit von Ingenieurinnen und Ingenieuren heranführen.

Organisatorisches:

Die Wahl geeigneter Praktikumsstellen bleibt den Studierenden selbst überlassen. Ein Praktikum in Hochschuleinrichtungen, im eigenen oder elterlichen Betrieb sowie im Betrieb des Ehegatten ist nicht möglich. Das Praktikumsamt tritt nicht als Vermittler auf, kann aber für viele Orte im Einzugsgebiet der Universität Erlangen-Nürnberg eine Liste mit geeigneten Betrieben zur Verfügung stellen. Bei auftretenden Schwierigkeiten können im Allgemeinen die Industrie- und Handelskammern beraten. Den Studierenden wird empfohlen, mit dem Betrieb einen Vertrag abzuschließen.


Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:

  1. Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (Bachelor of Science)
    (Po-Vers. 2009 | TechFak | Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (Bachelor of Science) | Pflichtmodule | Berufspraktische Tätigkeit (Industriepraktikum))

Studien-/Prüfungsleistungen:

    Berufspraktische Tätigkeit (Industriepraktikum) (Prüfungsnummer: 1995)
    (englische Bezeichnung: Internship / practical training on industry)
    Studienleistung, Praktikumsleistung, Dauer: 10 min, unbenotet, 10 Leistungspunkte

UnivIS-Module:

Diesem Prüfungsordnungsmodul wurden noch keine UnivIS-Module zugeordnet.

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