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  Menschenwürde – ein Grundbegriff in Ethik und Recht [Import]

Dozent/in
Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt

Angaben
Hauptseminar
2 SWS, ECTS-Studium
Bachelor, Sprache Deutsch, ECTS-Credits: 5, alte PO: 8 (Neue PO: Menschenrechte)
Zeit und Ort: Mi 10:15 - 11:45, 00.6 PSG (außer Mi 28.11.2018); Einzeltermin am 28.11.2018 8:15 - 9:45, 00.3 PSG

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die regelmäßige Teilnahme an der Veranstaltung ist für alle Studierende verpflichtend. Der Leistungsnachweis wird über die fristgerechte Abgabe der Hausarbeit erworben.
Die Anmeldung für die Veranstaltung erfolgt über studon.

Inhalt
Während die Menschenwürde im deutschen Verfassungsrecht als Prinzip der Grundrechte (nach herrschender Meinung zugleich auch als eigenständiges Grundrecht) anerkannt ist und in zahlreichen Gerichtsurteilen zitiert wird, findet man im internationalen Recht vergleichsweise wenige Bezüge auf die Menschenwürde. Es mag sein, dass sich dies derzeit ändert. In dem Maße, in dem die Menschenwürde neuerdings beispielsweise auch in Dokumenten der Vereinten Nationen vorkommt, entbrennt zugleich eine Kontroverse in ihre Interpretation.
Der Begriff der Menschenwürde zeichnet sich anscheinend durch eine eigentümliche Verbindung von Evidenzanspruch und inhaltlicher Offenheit aus. Dies macht den Umgang mit ihm schwierig. Auf der einen Seite steht die Menschenwürde für eine letzte, existenzielle Gewissheit in normativen Fragen, und ihre Inanspruchnahme geht oft mit großen Emotionen einher. Wenn die Würde auf dem Spiel steht, geht es ums Ganze. Auf der anderen Seite ist es nicht leicht, genauer anzugeben, worin die Würde des Menschen inhaltlich denn eigentlich besteht und welche konkreten praktischen Konsequenzen aus ihrem Postulat zu ziehen sind. Folgt aus der Menschenwürde, dass man den Willen eines Menschen, seinem Leben ein Ende zu setzen, respektieren und möglicherweise sogar Assistenz bei der Selbsttötung zur Verfügung stellen soll? Oder verlangt es die Menschenwürde, auch dann einer Person in den Arm zu fallen, wenn diese offenbar genau weiß, was sie tut, und ihren Willen zu sterben eindeutig erklärt hat? Kommt auch dem vorgeburtlichen menschlichen Leben Würde zu, und wenn ja, ab welchem Zeitpunkt? Was folgt daraus für die Forschung an embryonalen Stammzellen oder die Präimplantationsdiagnostik? Wie soll ein menschenwürdiges Existenzminimum in unserer Gesellschaft bemessen werden?
Im Seminar werden wir uns sowohl mit Grundfragen des Verständnisses der Menschenwürde als auch mit ausgewählten praktischen Problemen – Embryonenforschung, PID, Folterverbot, Sterbehilfe, Diskriminierungsverbot usw. – beschäftigen.

Empfohlene Literatur
Die Literatur wird über studon zur Verfügung gestellt.

ECTS-Informationen:
Title:
Human Rights – a key concept in ethics and law

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 25, Maximale Teilnehmerzahl: 30
Für diese Lehrveranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich.
Die Anmeldung erfolgt über: StudOn

Verwendung in folgenden UnivIS-Modulen
Startsemester WS 2018/2019:
Menschenrechte (AM6b)

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