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  MAS Vom "angeborenen Freiheitsrecht" der Menschen. Kants Rechtsphilosophie [zusammen mit: Institut Politische Wissenschaft: Teilbereich Pol. Theorie] (MA 82001; MA 82401; MA 82011; MA 82012; MA 82411; praktisch: BA 54801, BA 54802, BA 53801) [Import]

Dozentinnen/Dozenten
Prof. Dr. Erasmus Mayr, Prof. Dr. Dr. h.c. Heiner Bielefeldt

Angaben
Masterseminar
Präsenz
2 SWS, Schein, ECTS-Studium
Master, Bachelor, ECTS: siehe entsprechende meinCampus-Einträge für die o. g. Prüfungsnummern; auch für fortgeschrittene BA-Studierende geeignet
Zeit und Ort: Mi 10:15 - 11:45, 00.4 PSG; Einzeltermin am 3.12.2021 12:15 - 13:45, 00.6 PSG

Voraussetzungen / Organisatorisches
Vorkenntnisse der Kantischen Philosophie sind zwar nützlich, werden aber nicht erwartet.

Inhalt
Kants Philosophie der Freiheit steht für den modernen Paradigmenwechsel im Verständnis von Moral und Recht. Zwar lässt sich die Wertschätzung der Freiheit bis in die Antike zurückverfolgen; auch konkrete Freiheitsrechte habe eine lange Tradition. Neu ist aber, dass die Rechtsordnung als Ganze systematisch von der Freiheit der Menschen her gedacht und strukturiert werden soll. Die Freiheit ist damit nicht nur ein Bestandteil innerhalb der Rechtsordnung; sie fungiert ihrerseits als ordnungsstiftendes Prinzip. In Kants Worten: Sie ist „das einzige, ursprüngliche, jedem Menschen kraft seiner Menschheit zustehende Recht“. Deshalb kommt die rechtliche Freiheit jedem Menschen gleichermaßen zu; Freiheit und Gleichheit sind keine separaten Rechtsprinzipien, sondern gehören zusammen wie zwei Seiten ein und derselben Medaille.

Von dieser revolutionären Perspektive her entwickelt Kant grundlegende Orientierungen für unterschiedliche Bereich des Rechts: den republikanischen und gewaltenteiligen Staat, das genossenschaftlich gedachte Völkerrecht sowie eine weltbürgerrechtliche Rahmenordnung, deren Konturen relativ offen bleiben. In all diesen Rechtsbereichen stellt sich die Aufgabe, Rechtsidee und empirische Durchsetzungsgewalt miteinander zu verknüpfen, was nur in einem permanenten Reformprozess gelingen kann, der seinerseits von öffentlicher Kritik vorangetrieben und begleitet werden muss.

Kants Rechtsphilosophie ist nicht nur von historischem Interesse. Obwohl manche seiner Formulierungen und Beispiele von zeitgenössischen Vorstellungen geprägt sind und heute nicht mehr überzeugen können, bietet die von Kant geleistete Grundsatzreflexion nach wie vor hilfreiche Orientierungen. Viele aktuelle Entwürfe in der politischen Theorie bzw. in der Rechtsphilosophie beziehen sich denn auch ausdrücklich auf Kant oder sind von ihm zumindest unverkennbar inspiriert.

Das kooperativ durchgeführte Seminar richtet sich an Studierende der Fächer Philosophie und Politikwissenschaft. Studierende aus anderen Fachbereichen (etwa der Rechtswissenschaft) sind ebenfalls willkommen. Als Primärtext dient uns die Rechtslehre innerhalb der Metaphysik der Sitten, von der wir die zentralen Stellen diskutieren werden. Vorkenntnisse der Kantischen Philosophie sind zwar nützlich, werden aber nicht erwartet.

Zusätzliche Informationen

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