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  „Die Weimarer Reichsverfassung“, SPB 4 und 5

Dozent/in
Prof. Dr. Heinrich de Wall

Angaben
Seminar
2 SWS
nur Fachstudium, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: n.V.; Bemerkung zu Zeit und Ort: Das Seminar wird als Blockveranstaltung stattfinden, darüber hinaus werden nach Bedarf einzelne Termine nach besonderer Ankündigung stattfinden, und zwar jeweils Dienstags, 18.00-20.00 Uhr, im Seminarraum des Hans-Liermann-Instituts. Darüber hinaus wird der regelmäßige Besuch der Ringvorlesung der Juristischen Fakultät zur Weimarer Reichsverfassung im Sommersemester (ab 22.5.2019, jeweils Mittwochs, 18:00) angeraten.

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-SP4-GRDL ab 6
WPF JUR-SP5-STUVERW ab 6

Voraussetzungen / Organisatorisches
Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft können in dem Seminar eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (in den Schwerpunktbereichen 4 und 5) anfertigen. Die Anmeldung richtet sich nach dem dafür vorgesehenen Verfahren. Der Termin für die Ausgabe des Themas und damit den Beginn der vierwöchigen Bearbeitungszeit kann durch die Teilnehmer gewählt werden. Frühester Ausgabetermin ist der 11.2.2019, spätester Termin der Themenausgabe ist der 6.5.2019. Studierende anderer Studiengänge und Fächer (z. B. Theologen, Politikwissenschaftler, Historiker) sind willkommen. Der Erwerb von Leistungsnachweisen (Seminarscheinen) richtet sich dann nach der jeweiligen Prüfungsordnung. Um eine formlose Anmeldung durch Studierende anderer Studiengänge bzw. Fächer am Lehrstuhl wird gebeten, sie ist auch im Rahmen der Vorbesprechung möglich. Die Vorbesprechung findet statt am Dienstag, den 29. Januar 2019, 18.00 c.t. im Seminarraum des Hans-Liermann-Instituts, Hindenburgstr. 34, 1. Stock.

Inhalt
Am 14. August 1919 trat mit ihrer Verkündung „Die Verfassung des Deutschen Reiches“, die sogenannte „Weimarer Reichverfassung“ in Kraft, die die erste de-mokratische und republikanische Verfassung für den deutschen Gesamtstaat war. Gehalt und historischer Stellenwert der Weimarer Reichsverfassung werden bis heute diskutiert. Gemäß Art. 140 GG gelten einige ihrer Artikel als Bestandteile des Grundgesetzes weiter. Der einhundertste Jahrestag der Weimarer Reichsverfassung gibt Gelegenheit, über ihre Entstehung, ihren Inhalt und ihre Bedeutung zu diskutieren.

Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 20

Institution: Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht
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