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  „Kirche in guter Verfassung? Das Verfassungsrecht der evangelischen Kirchen“, SPB 4 und 5

Dozent/in
Prof. Dr. Heinrich de Wall

Angaben
Seminar
2 SWS
nur Fachstudium, Sprache Deutsch, Die Vorbesprechung findet statt am Dienstag, den 23. Juli 2019, 18 Uhr c.t. im Seminarraum des Hans-Liermann-Instituts, Hindenburgstr. 34, 1. Stock.
Zeit und Ort: n.V.; Bemerkung zu Zeit und Ort: Das Seminar wird teilweise als Blockveranstaltung stattfinden. Geplant ist eine gemeinsame Blockveranstaltung mit dem Seminar von Prof. Dr. Stefan Chr. Saar, Potsdam, voraussichtlich im Januar 2020. Darüber hinaus werden Termine nach besonderer Ankündigung stattfinden, und zwar jeweils dienstags, 18.00-20.00 Uhr, im Seminarraum des Hans-Liermann-Instituts.

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-SP4-GRDL ab 6
WPF JUR-SP5-STUVERW ab 6

Voraussetzungen / Organisatorisches
Studierende im Studiengang Rechtswissenschaft können in dem Seminar eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit (in den Schwerpunktbereichen 4 und 5) anfertigen. Die Anmeldung richtet sich nach dem dafür vorgesehenen Verfahren. Der Termin für die Ausgabe des Themas und damit der Beginn der vierwöchigen Bearbeitungszeit kann durch die Teilnehmer gewählt werden. Frühester Ausgabetermin ist der 29.7.2019, spätester Termin der Themenausgabe ist der 22.11.2019. Studierende anderer Studiengänge und Fächer (z. B. Theologen, Soziologen, Politikwissenschaftler, Historiker) sind willkommen. Der Erwerb von Leistungsnachweisen (Seminarscheinen) richtet sich dann nach der jeweiligen Prüfungsordnung. Um eine formlose Anmeldung durch Studierende anderer Studiengänge bzw. Fächer am Lehrstuhl wird gebeten, sie ist auch im Rahmen der Vorbesprechung möglich.

Inhalt
Anders als die römisch-katholische Kirche sind die evangelischen Kirchen nicht zentral organisiert, sondern in zahlreichen rechtlich selbständigen Landeskirchen. Diese haben jeweils eigene Kirchenverfassungen, die neben Gemeinsamkeiten auch erhebliche Unterschiede aufweisen Diese gehen auf unterschiedli-che Entstehungszeiten und –Umstände, unterschiedliche Traditionen, aber auch unterschiedliche konfessionelle Grundauffassungen zurück. Die differenzierte Verfassungslage soll im Seminar analysiert und dabei auch der Frage nach der Eignung der evangelischen Kirchenverfassungen für die Bewältigung der Aufgaben und Probleme der evangelischen Kirchen in der Gegenwart nachgegangen werden.

Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 20

Institution: Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht
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