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  Der römische Prinzipat - eine Kryptomonarchie?

Dozent/in
Maria Kietz

Angaben
Proseminar

Zeit und Ort: Einzeltermine am 27.4.2019 10:00 - 14:00, JDC R 2.281; 3.5.2019 8:00 - 12:00, JDC CIP-Raum; 10.5.2019, 14.6.2019 10:00 - 14:00, JDC R 1.282; 22.6.2019 10:00 - 14:00, JDC R 2.281; 28.6.2019 14:00 - 18:00, JDC R 1.282

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-S 3
WPF JUR-GS-W 4

Inhalt
Augustus, der erfolgreiche Nachfolger Caesars, wird heute sowohl in Forschung wie in populären Darstellungen als der erste „Kaiser“ tituliert, obwohl er selbst von sich behauptete, nach den Wirren der Bürgerkriege die „Republik“ wiederhergestellt zu haben, und sich dementsprechend auch weder als König noch Dictator, sondern lediglich als „princeps“, d.h. in etwa als „Erster Bürger“ bezeichnete. Die konkreten, auch die „Verfassung“ des römischen Gemeinwesens betreffenden Maßnahmen seiner mehr als 40jährigen Regierungszeit waren dabei nach zwei Seiten hin äußerst effektiv: zum Einen waren sie – entgegen denen Caesars, welchem seine Politik die Ermordung durch seine Standesgenossen einbrachte – so minimalinvasiv, daß sie auf die Akzeptanz der Senatoren trafen, zugleich aber garantierten sie – zum Zweiten – einen stabilen inneren Frieden, welcher langfristig in eine offen autokratische Regierungsform mündete. Die im Proseminar erfolgende Diskussion dieses konkreten Problems historisch-verfassungsrechtlicher Urteilsbildung umfasst unterschiedliche Aspekte: zunächst ganz allgemein die Bedeutung, welche legislativ beschlossene Veränderungen im Kontext traditionell, d.h. gesellschaftlich festgeschriebener Praxis „politischen Handelns“ vormoderner Gesellschaften überhaupt haben konnten, und inwiefern ein solches Gemeinwesen durch eine sich wechselseitig beeinflussende Entwicklung beider Bereiche eine Veränderung seiner Verfaßtheit erfahren konnte. Da schließlich Bezeichnungen wie „Republik“, „Prinzipat“ oder „Monarchie“ sprachliche Kurzformeln für historische Urteile sind, welche jeweils der beurteilenden Zeit angehören, und sich somit u.U. stark von den Auffassungen der beurteilten Zeit unterscheiden (also beispielsweise die römische Selbstbezeichnung als res publica als Begriff absolut nicht mit unserem heutigen einer „Republik“ gleichzusetzen ist), wird auch ein Augenmerk auf der Darstellung dieser geistesgeschichtlichen Zusammenhänge sowie der historischen Methodik der Beurteilung liegen, welche viele Parallelen zum juristischen Urteilen aufweist. Nach einer Einführung in die generelle Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens sowie Hinweisen zu den Anforderungen der Proseminararbeit widmen sich die thematisch einführenden Sitzungen dem Aufbau der römischen Gesellschaft sowie dem darin herrschenden Wertesystem generell, bevor ein kurzer historischer Überblick über die Ereignisse der Epoche sowie die zu diskutierenden Quellen und Recherchemöglichkeiten gegeben wird. Für die individuelle schriftliche Bearbeitung Ihres Themas erhalten Sie vier Wochen Zeit; nach Abgabe und Korrektur der schriftlichen Arbeiten sowie einer verpflichtenden, den Vortrag vorbereitenden Konsultationssitzung stellen alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Thema in einem Referat im Rahmen einer Blockveranstaltung vor.

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
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