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  Rechtshistorisches Seminar: Entwicklungslinien im römischen Kaufrecht

Dozent/in
Prof. Dr. jur. Hans-Dieter Spengler

Angaben
Seminar

nur Fachstudium
Zeit und Ort: Di 18:00 - 20:00, JDC R 2.281

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-SP4-GRDL ab 6

Inhalt
Das Kaufrecht des BGB ist weitgehend von Vorstellungen geprägt, die bereits in der römischen Antike angelegt worden sind. Daran hat auch die sog. Schuldrechtsreform vor knapp 20 Jahren wenig geändert, die das moderne Kaufrecht zum Teil sogar wieder „römischer“ gemacht hat als es zuvor war – ohne daß dies von ihren Urhebern bemerkt oder gar bezweckt wurde. In unserem Seminar geht es darum, die Diskussionen der römischen Juristen über kaufrechtliche Probleme in ihrem Kontext nachzuvollziehen, d.h. unter Berücksichtigung der Vertragspraxis und der Handelsusancen. Im Vordergrund werden vor allem längere Textpassagen stehen, in denen römische Juristen versuchen, Fragen des Kaufrechts umfassend zu behandeln. Dabei wird sich ein Bild von dem ergeben, was die klassischen Juristen vornehmlich am Kauf interessierte – ob dieses mit unseren Fragestellungen übereinstimmt, wird sich dann vielleicht zeigen.

Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 20

Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte
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