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  Rechtsphilosophie I (Einführung)

Dozent/in
Prof. Dr. Andreas Funke

Angaben
Vorlesung

Zeit und Ort: Fr 10:00 - 12:00, H Anatomie I; Einzeltermine am 7.2.2020 10:00 - 12:00, H Anatomie I; 7.2.2020 9:00 - 13:00, KH 1.016, JDC CIP-Raum, KH 0.023; 20.3.2020 10:00 - 12:00, JDC R 1.281

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-W 1
WPF JUR-GS-S 2

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Zwischenprüfung (Grundlagenschein) bzw. Modulabschlussklausur (2-fach-Bachelor) findet am Freitag, den 07. Februar 2020 von 10:00 Uhr - 12:00 Uhr im Raum H Anatomie I statt. Die Wiederholungsprüfung für Bachelorstudierende, die die erste Klausur nicht bestanden oder entschuldigt gefehlt haben, findet am Freitag, den 20. März 2020 von 10:00 - 12:00 Uhr, im Raum JDC 1.281 statt. Sollten es weniger als 10 Teilnehmer sein, behält sich Professor Funke vor, diese Prüfung mündlich durchzuführen.

Inhalt
Die Rechtsphilosophie fragt nach dem Sinn des Rechts. Die Vorlesung erläutert einleitend dieses Ziel und gibt einen Überblick über die wichtigsten rechtsphilosophischen Strömungen der Gegenwart. Anschließend behandelt sie Grundzüge der Anwendung des Rechts (Subsumtion, Abwägung, Argumentation). Sodann wendet sich die Vorlesung ihrem Schwerpunkt zu, der Gerechtigkeit des Rechts. Anhand von Beispielen aus dem geltenden Recht werden Grundlagen und Anwendungsfelder dieser Themenstellung behandelt. Konkret widmet sich die Vorlesung dabei insbesondere der Verteilung von Gütern, der politischen Herrschaft, dem Vertrag und der Strafe. Die Vorlesung richtet sich als Grundlagenveranstaltung an die Anfangssemester des Studiengangs Rechtswissenschaft, kann aber auch von fortgeschrittenen Jurastudierenden und sonstigen Interessierten besucht werden. Vorlesungsbegleitend wird ein Skript zur Verfügung gestellt.

Zusätzliche Informationen
Maximale Teilnehmerzahl: 288

Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Funke)
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