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  "Künstliche Intelligenz" und juristische Argumentation - Von Aristoteles zu Legal-Tech und Richterautomat?

Dozent/in
Prof. Dr. Axel Adrian

Angaben
Proseminar

nur Fachstudium
Zeit und Ort: Do 14:00 - 16:00, JDC R 1.281

Voraussetzungen / Organisatorisches
Teilnehmer

Das Proseminar richtet sich insbesondere an Studierende der ersten vier Fachsemester. Spezielle Vorkenntnisse zur Argumentationstheorie, juristischen Methodenlehre oder Wissenschaftstheorie wären hilfreich, werden aber nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen Themen sowie Informationen zu einführender Literatur werden im Laufe der ersten Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben.

Proseminarschein

Zum Erwerb eines benoteten Proseminarscheins gem. § 10 Abs. 1 3,4 Abs. 2 StO ist die Anfertigung einer schriftlichen Proseminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten, ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.

Seminarschein/ECTS

Zum Erwerb eines benoteten Seminarscheins ist die Anfertigung einer schriftlichen Seminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten und ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.
ECTS: 5. Das Seminar ist als Schlüsselqualifikation geeignet.

Ablauf

Die Veranstaltungen finden jeweils jedenfalls online über Zoom von 14-16 Uhr c.t (oder in Präsenzveranstaltungen in JDC R. 1.281– Seminarraum Juridicum, Eingang Schillerstrasse 1 in 91054 Erlangen) statt. Wie, wird rechtzeitig bekannt gegeben. Zunächst erfolgt eine allgemeine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Es geht um formale Anforderungen, Literaturrecherche, Zitiertechnik, Gutachtenstil, etc. Am Ende der allgemeinen Einführung erfolgt dann eine spezielle Einführung in die Fragen der später zu bearbeitenden Themen.

Im Rahmen der letzten Veranstaltung werden die Themen mit den Studierenden ausgewählt und vergeben. Danach finden in einem noch bekanntzugebenden Zeitraum zunächst keine weiteren Proseminarveranstaltungen statt, um den Bearbeitern die Möglichkeit zur Anfertigung ihrer Beiträge zu geben. Auch in diesem Zeitraum können Sie sich aber bei Fragen individuell bei mir melden. Schließlich erfolgen in den kommenden Proseminarveranstaltungen dann die Referate mit anschließender Diskussion, wobei pro Veranstaltung zwei Präsentationen stattfinden werden.

Zeit/Ort

Das Seminar findet jedenfalls als Zoom-Meeting grundsätzlich donnerstags von 14-16 Uhr c.t (oder ausnahmsweise in JDC R. 1.281 Seminarraum Juridicum, Eingang Schillerstrasse 1 in 91054 Erlangen als Präsenzmeeting) statt (1. Termin: 21. Oktober 2021).

Anmeldung

Die Anmeldung zu diesem Proseminar ist über StudOn möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.

Fragen?

Prof. Dr. Axel Adrian, Notar (über Kanzlei) Königstraße 21, 90402 Nürnberg Tel. 0911/23086-0 E-Mail: axel.adrian@fau.de

Inhalt
Im Proseminar wird in den ersten Stunden vermittelt, wie neben wissenschaftlichem Arbeiten das juristische Denken und die Rechtspraxis funktionieren. Sodann geht es um Fragen der juristischen Methodenlehre und der Argumentationstheorie als solche, einer mittlerweile etablierten philosophischen Disziplin, um Einsichten in das juristische Argumentieren zu erhalten.

Es geht dabei thematisch beispielsweise darum, ob der Begriff des Arguments überhaupt definiert werden kann, ob man Kriterien für „gültige“ Argumente festlegen kann, ob „überzeugende“ von nur „überredenden“ Argumenten unterschieden werden können, etc. Schließlich werden auch philosophische Bezüge z.B. zur Wissenschaftstheorie und zur Erkenntnistheorie aufgezeigt. Wie haben sich z.B. die Kriterien wissenschaftlicher Prüfbarkeit ausgehend von der Intuition, über die Verifikation und Falsifikation bis hin zur Frage der Rationalität von Argumenten verändert? Am Ende werden dann die Themen vergeben, wie z.B.

• Argumentationstheorie nach Aristoteles – Theorie mit Logik vs. Praxis mit Rhetorik
• Der Justizsyllogismus –Fremdkörper in der Argumentationstheorie des Aristoteles?
• Stephen Toulmin “The Use of Argument”
• Chaim Perelman “La nouvelle rhétorique. Traité de l`argumentation”
• Charles Hamblin “Fallacies”
• Die Erweiterung der Logik in der Argumentationstheorie durch Trudy Govier und Christoph Lumer
• Manfred Kienpointers “Alltagslogik” und die Rationalisierung der Rhetorik durch 60 Argumentationsmuster
• Der Begriff des Arguments nach Harald Wohlrapp
• Welche Versuche gibt es juristisches Argumentieren mit Maschinen zu simulieren?
• Überblick über die (wissenschaftstheoretische) Entwicklung der Rechtsinformatik
• Was ist der Unterschied zwischen symbolischer und subsymbolischer KI?
• Die Formalisierung juristischer Argumente zur Verarbeitung mit Maschinen
• Beispielhafte Erläuterung von regelbasierten und statistischen NLP-Tools
• Was ist Rule-Based-Reasoning?
• Was ist Case-Based-Reasoning?
• Was ist Argumentation Mining?
• Juristische Argumentation und die Idee des Cognitive Computing von Kevin D. Ashley (AI and legal analytics)
• Was ist der Unterschied von Machinelearning und Deeplearning?

Zusätzliche Informationen

Verwendung in folgenden UnivIS-Modulen
Startsemester WS 2021/2022:
DH und Recht (DH Recht)
Wahlpflichtbereich BA (Wahl2018)

Institution: Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
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