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  Proseminar: Von der Technik der Klausurbearbeitung über die juristische Methodenlehre, der Wissenschaftstheorie zur Computerwissenschaft

Dozent/in
Dr. Axel Adrian

Angaben
Proseminar
, Bitte beachten Sie auch die Vorlesung: „Künstliche Intelligenz und rechtliches Entscheiden". Im Proseminar wird in den ersten Stunden vermittelt, wie neben wissenschaftlichem Arbeiten das juristische Denken ganz allgemein funktioniert. Es geht z.B. um Fragen wie die Technik der Klausurbearbeitung durch die juristische Methodenlehre hinterfragt werden kann, oder wie man methodisch korrekt das Urteil aus dem Normtext durch Subsumtion des Sachverhaltes ableitet. Kann Juristerei dabei methodisch so exakt sein, wie es z.B. die Naturwissenschaften oder die Logik/Mathematik sind, oder läuft der Vorgang mehr als freie Rechtsschöpfung ab? Auch werden philosophische Bezüge z.B. zur Wissenschaftstheorie und Erkenntnistheorie aufgezeigt. Themen für Seminararbeiten werden in den ersten Stunden vorgestellt.
Zeit und Ort: Do 16:00 - 18:00, JDC R 1.281

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-S 3
WPF JUR-GS-W 4

ECTS-Informationen:
Prerequisites
Teilnehmer Das Proseminar richtet sich insbesondere an Studierende der ersten vier Fachsemester. Spezielle Vorkenntnisse in der juristischen Methodenlehre, der Wissenschaftstheorie, oder in der Philosophie werden nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen Themen sowie Informationen zu einführender Literatur werden im Laufe der ersten zwei Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben.
Proseminarschein Zum Erwerb eines benoteten Scheins gem. § 10 Abs. 1 3,4 Abs. 2 StO ist die Anfertigung einer schriftlichen Proseminararbeit im Umfang von ca. 15 Seiten, ein mündliches Referat der wesentlichen Ergebnisse der Arbeit mit anschließender Diskussion, sowie die regelmäßige aktive Teilnahme am Proseminar erforderlich.
Ablauf In den ersten beiden Terminen erfolgt eine allgemeine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Es geht um formale Anforderungen, Literaturrecherche, Zitiertechnik, Gutachtenstil, etc. Am Ende der allgemeinen Einführung erfolgt dann eine spezielle Einführung in die Fragen der Klausurtechnik und dann die Disziplin der juristischen Methodenlehre mit Bezügen zu wissenschaftstheoretischen und philosophischen Fragestellungen. Am Ende dieser inhaltlichen Einführung werden dann die Themen mit den Studenten ausgewählt und vergeben. Danach finden in einem noch bekanntzugebenden Zeitraum zunächst keine weiteren Proseminarveranstaltungen statt, um den Bearbeitern die Möglichkeit zur Anfertigung ihrer Beiträge zu geben. Auch in diesem Zeitraum können Sie sich aber bei Fragen individuell bei mir melden. Schließlich erfolgen in den kommenden Proseminarveranstaltungen dann die Referate mit anschließender Diskussion, wobei pro Veranstaltung zwei Präsentationen stattfinden werden.
Zeit/Ort Das Proseminar findet donnerstags von 16.00 – 18.00 Uhr in JDC R 1.281 - Seminarraum Juridicum – statt (1. Termin: 19.4.2018).
Anmeldung/Fragen Die Anmeldung zu diesem Proseminar ist über StudOn möglich. Die Teilnehmerzahl ist auf 15 Personen begrenzt.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zu Verfügung:
Notar Dr. Axel Adrian Königstraße 21 90402 Nürnberg Tel. 0911/23086-0 E-Mail: aa@notare-adrian-kroier.de

Contents
Im Proseminar wird in den ersten Stunden vermittelt, wie neben wissenschaftlichem Arbeiten das juristische Denken ganz allgemein funktioniert. Es geht z.B. um Fragen wie die Technik der Klausurbearbeitung durch die juristische Methodenlehre hinterfragt werden kann, oder wie man methodisch korrekt das Urteil aus dem Normtext durch Subsumtion des Sachverhaltes ableitet. Kann Juristerei dabei methodisch so exakt sein, wie es z.B. die Naturwissenschaften oder die Logik/Mathematik sind, oder läuft der Vorgang mehr als freie Rechtsschöpfung ab? Auch werden philosophische Bezüge z.B. zur Wissenschaftstheorie und Erkenntnistheorie aufgezeigt. Themen für Seminararbeiten werden in den ersten Stunden vorgestellt, wie z.B. • Vorschläge zur Klausurlösungstechnik in der Literatur (z.B. Uwe Diederichsen „Die BGB-Klausur“) • Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Klausurtechnik und juristischer Methodenlehre • Zeichen, Begriff, Bedeutung – Das semiotische Dreieck • Wie funktioniert die Begriffsbildung? • Gegensätzliche Hauptrichtungen/-ansichten in der Methodendiskussion • Was ist der Justizsyllogismus und wie funktioniert Subsumtion genau? • Sein und Sollen im Justizsyllogismus • Wie funktioniert Auslegung, auch im Unterschied zur Subsumtion? • Wo beginnt und wo endet (zulässige) Rechtsfortbildung? • Rechtsfortbildung de lege lata oder de lege ferenda • Darf der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren subsumieren? • Mehrsprachigkeit und Methodenlehre des EuGH • Der Unterschied zwischen science und prudence • Der Unterschied zwischen Tat- und Rechtsfrage • Ist Logik in der Juristischen Methodenlehre leistungsfähig? • Einführung in die Methoden des angelsächsischen Rechtsdenkens • Kann das Antidiskriminierungsgesetz seinerseits diskriminieren? – Eine Frage der Logik • Wie unterscheiden sich digitale Logik und Fuzzy-Logik • Wahrheitstafeln und Schnelltafeln in der Aussagenlogik • Empirie und Methodenlehre • Seltsame Schleifen i.S.v. D.R.Hofstaedter`s Buch „Gödel Escher Bach“? • Die Entwicklung der Wissenschaftstheorie • Empirische versus normative Kriterien in der Wissenschaftstheorie • Erkenntnisse in der Strukturwissenschaft (Mathematik und Logik) und deren Bedeutung für die Wissenschaftstheorie • Erkenntnisse in der Naturwissenschaft und deren Bedeutung für die Wissenschaftstheorie • Das Gedankenexperiment „Gehirne im Tank“ von Hilary Putnam • Das Gedankenexperiment des „Chinese Room“ von John Searle • Die Idee des Herkules von Ronald Dworkin • Was kann man aus postmodernen Erkenntnistheorien für die Rechtsphilosophie und die Methodenlehre gewinnen? • Die philosophische Richtung des kritischen Rationalismus/ Konstruktivismus und die Bedeutung für die Rechtswissenschaft • Wer war v. Savigny?- War v. Savigny ein Subjektivist? • Leben und Werk von Ludwig Wittgenstein, sowie eine mögliche Bedeutung für die juristische Methodenlehre • Leben und Werk (Laws of Form) von George Spencer-Brown, sowie eine mögliche Bedeutung für die juristische Methodenlehre; etc. • Wie wird versucht juristisches Denken mit Maschinen zu simulieren? • Was ist Case-Based-Reasoning? • Überblick über die (wissenschaftstheoretische) Entwicklung der Rechtsinformatik • Was leistet Ross Intelligence powered by IBM/Watson • Was leistet das Vertragsmanagement und /-prüfungstool von Leverton? • Welche Legal-Tech Unternehmen gibt es und was leisten deren Anwendungen

Die Vergabe der Themen erfolgt am Ende der Einführung im dritten oder vierten Termin. Die Gesetze ändern sich, aber nichts bleibt so spannend, wie über das juristische Denken nachzudenken!

Zusätzliche Informationen

Institution: Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
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