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  Proseminar "Verfassung und Krise" (PS VuK)

Dozent/in
Prof. Dr. Anuscheh Farahat

Angaben
Proseminar
, benoteter Schein, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Einzeltermine am 7.5.2019, 28.5.2019 10:00 - 12:00, Raum n.V.; 12.6.2019 8:00 - 10:00, Raum n.V.; 24.7.2019, 26.7.2019 9:00 - 17:00, Raum n.V.; Bemerkung zu Zeit und Ort: Das Proseminar findet im JDC R 1.161 statt. Die Sitzung am 12.6. findet in KH 1.012 statt.

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-S 3
WPF JUR-GS-W 4

Voraussetzungen / Organisatorisches
Grundkenntnisse des deutschen Verfassungsrechts werden vorausgesetzt. Ein Interesse an verfassungstheoretischer Auseinandersetzung sowie am Europarecht ist wünschenswert. Vorausgesetzt wird ferner eine regelmäßige Teilnahme und aktive Mitarbeit sowie die vorbereitende Lektüre der Texte und Urteile zum Proseminar. Das Proseminar bietet Gelegenheit zur Auseinandersetzung sowohl mit Grundlagentexten als auch mit aktueller Rechtsprechung. Es werden unterschiedliche, an die Textgattung angepasste Präsentationstechniken geübt. Zudem bietet das Proseminar Anleitung und Hilfestellung beim Verfassen wissenschaftlicher Texte. Es besteht die Gelegenheit zum Verfassen einer Proseminararbeit. Das Proseminar ist in fünf Einheiten untergliedert: Die erste Einheit dient der Vorbesprechung und Themenwahl. Die zweite und dritte Einheit dienen der Vermittlung von Kenntnissen bei der Lektüre von Urteilen und wissenschaftlichen Texten sowie der Vermittlung von Basiswissen für das eigenständige Verfassen wissenschaftlicher Texte. Die vierte und fünfte Einheit dienen der Präsentation der Seminararbeiten und der Diskussion.

Inhalt
Die Eurokrise, deren Beginn sich im vergangenen Jahr zum zehnten Mal jährte, hat in den Mitgliedstaaten der Eurozone zu großen verfassungsrechtlichen Herausforderungen geführt: Auf der einen Seite sahen sich die Gläubiger-Staaten aufgrund der akuten Gefährdung der Gemeinschaftswährung in beschleunigten Verfahren zur Bereitstellung umfangreicher Kredite gezwungen. Die Legitimität parlamentarischer und öffentlicher Debatten sowie Beteiligungsmöglichkeiten wurde mit der Rhetorik der Dringlichkeit und Alternativlosigkeit unterminiert. Auf der anderen Seite waren die sog. Schuldnerstaaten als Gegenleistung für die ihnen gewährten Kredite zu weitreichenden sozialstaatlichen Kürzungen sowie Liberalisierungen ihrer Arbeitsmärkte gezwungen. Kennzeichnend für die Krisenreaktion in Schuldner- und Gläubigerstaaten ist die extreme Beschleunigung der Entscheidungsprozesse, eine zunehmende Verlagerung der Entscheidung in exekutive Strukturen sowie der dauerhafte Verweis auf ökonomische Sachzwänge, verbunden mit der Aufwertung von Expertenwissen in den demokratischen Entscheidungsprozessen. Der Widerstand gegen die Maßnahmen der Krisenreaktion wurde vielfach in Form verfassungsgerichtlicher Verfahren artikuliert. Die Verfassungsgerichte, und mit ihnen die Verfassungen selbst, standen vor einer grundlegenden Herausforderung: Inwieweit kann und muss sich die Verfassungsauslegung den spezifischen Herausforderungen großer gesellschaftlicher Krisen anpassen und wie kann es gelingen, dass die Verfassung gleichwohl nicht als beliebig erscheint, sondern weiterhin in den Augen aller Bürger, politischem Handeln substantielle Grenzen setzt und damit einen verlässlichen Ordnungsrahmen einer politischen Gemeinschaft darstellt? Wie kann es in einer Krise, in der viele die Verfassung als „Bremse“ für notwendige Reformen oder als „leeres Versprechen“ angesichts massiver ökonomischer Einschnitte wahrnehmen, gelingen, dass einer Verfassung weiterhin der normative Rahmen bleibt, in dem die gesellschaftlichen Konflikte ausgetragen werden und der von allen Seiten als Referenzrahmen akzeptiert wird? (Wie) kann also Verfassung in Zeiten großer Krisen und Konflikte integrativ wirken? Das Proseminar will sich diesen verfassungstheoretischen Fragen aus zwei Perspektiven nähern: Zum einen werden konkrete Urteile nationaler Verfassungsgerichte sowie des EuGH und des EGMR diskutiert, die sich mit den verfassungsrechtlichen Herausforderungen der Eurokrise befassen. Zum anderen werden verfassungstheoretische Texte besprochen, die den Zusammenhang von Verfassung und Krise sowie die Möglichkeit integrativer Konfliktbearbeitung durch Verfassungsrecht näher beleuchten.

Zusätzliche Informationen

Institution: Professur für Öffentliches Recht, Migrationsrecht und Menschenrechte
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