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  Recht der Unternehmenssanierung

Dozent/in
Prof. Dr. Siegfried Beck, RA

Angaben
Vorlesung

Zeit und Ort: Einzeltermine am 18.10.2019, 8.11.2019, 15.11.2019, 22.11.2019, 29.11.2019, 6.12.2019 9:00 - 13:00, JDC; Bemerkung zu Zeit und Ort: Die Veranstaltung findet statt im Juridicum, Raum 1.161.

Studienfächer / Studienrichtungen
WF JUR-SP1-WIR ab 5
WF JUR-SP3-ARBR ab 5

Inhalt
Wachstum, Stabilisierung und Schrumpfung sind die natürlichen Phasen des Lebenszyklus von Unternehmen. Während es in den Wachstums- und Stabilisierungsphasen darum geht, das Unternehmen auf eine solide Basis zu stellen und bestmögliche Erträge zu erwirtschaften, ist es in der Schrumpfungsphase erforderlich, die bestehenden Strukturen anzupassen und das Unternehmen strategisch neu auszurichten, um es am Markt zu halten.
Zu den Kernaufgaben der Geschäftsleitungsorgane und deren Beratern zählen die Krisenprophylaxe und die optimale Bewältigung von Krisensituationen. Ein Unternehmen wirtschaftlich gesund zu erhalten („Vorbeugung ist die beste Medizin“) und notfalls zu sanieren, erfordert dabei nicht nur unternehmerisches Geschick, sondern auch fundierte Kenntnisse der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Sanierung von Unternehmen in Krise und Insolvenz ist ein kompliziertes, aber attraktives Betätigungsfeld. Ausgehend von der Wahl der „passenden“ Gesellschaftsform werden in der Vorlesung zunächst das allgemeine Krisenmanagement und die gesellschaftsrechtlichen Schutzmechanismen behandelt.
Einen Schwerpunkt bilden sodann die Maßnahmen und Handlungsoptionen bei der Sanierung von Unternehmen – sowohl im Stadium der Krise als auch innerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens. Dabei geht die Vorlesung insbesondere auch auf die Rechtsinstitute der „Eigenverwaltung“, des „Schutzschirmverfahrens“ und des „Insolvenzplans“ ein, die in der Praxis zunehmend zur Restrukturierung von (größeren) Unternehmen angewendet werden.

Zusätzliche Informationen

Institution: Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis
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