UnivIS
Informationssystem der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg © Config eG 
FAU Logo
  Sammlung/Stundenplan    Modulbelegung Home  |  Rechtliches  |  Kontakt  |  Hilfe    
Suche:      Semester:   
 
 Darstellung
 
Druckansicht

 
 
 Außerdem im UnivIS
 
Vorlesungs- und Modulverzeichnis nach Studiengängen

 
 
Veranstaltungskalender

Stellenangebote

Möbel-/Rechnerbörse

 
 
Vorlesungsverzeichnis >> Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (RW) >>

  Proseminar "Von der Technik der Klausurbearbeitung über die juristische Methodenlehre zur Wissenschaftstheorie"

Dozent/in
Dr. Axel Adrian

Angaben
Vorlesung

Zeit und Ort: Do 17:00 - 19:00, JDC R 1.161

Studienfächer / Studienrichtungen
WPF JUR-GS-W 3
WPF JUR-GS-S 4

Voraussetzungen / Organisatorisches
Das Proseminar richtet sich insbesondere an Studierende der ersten vier Fachsemester. Spezielle Vorkenntnisse in der juristischen Methodenlehre, der Wissenschaftstheorie, oder in der Philosophie werden nicht erwartet. Einführende inhaltliche Hinweise zu den jeweiligen Themen sowie Informationen zu einführender Literatur werden im Laufe der ersten zwei Termine und auch noch speziell bei der Vergabe und Vorbereitung der Themen gegeben.

Inhalt
Im Proseminar wird in den ersten Stunden vermittelt, wie neben wissenschaftlichem Arbeiten das juristische Denken ganz allgemein funktioniert. Es geht z.B. um Fragen wie die Technik der Klausurbearbeitung durch die juristische Methodenlehre hinterfragt werden kann, oder wie man methodisch korrekt das Urteil aus dem Normtext durch Subsumtion des Sachverhaltes ableitet. Kann Juristerei dabei methodisch so exakt sein, wie es z.B. die Naturwissenschaften oder die Logik/Mathematik sind, oder läuft der Vorgang mehr als freie Rechtsschöpfung ab? Auch werden philosophische Bezüge z.B. zur Wissenschaftstheorie und Erkenntnistheorie aufgezeigt. Themen für Seminararbeiten werden in den ersten Stunden vorgestellt, wie z.B.

• Vorschläge zur Klausurlösungstechnik in der Literatur (z.B. Uwe Diederichsen „Die BGB-Klausur“)
• Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Klausurtechnik und juristischer Methodenlehre
• Zeichen, Begriff, Bedeutung – Das semiotische Dreieck
• Wie funktioniert die Begriffsbildung?
• Gegensätzliche Hauptrichtungen/-ansichten in der Methodendiskussion
• Was ist der Justizsyllogismus und wie funktioniert Subsumtion genau?
• Sein und Sollen im Justizsyllogismus
• Wie funktioniert Auslegung, auch im Unterschied zur Subsumtion?
• Wo beginnt und wo endet (zulässige) Rechtsfortbildung?
• Rechtsfortbildung de lege lata oder de lege ferenda
• Darf der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren subsumieren?
• Mehrsprachigkeit und Methodenlehre des EuGH
• Der Unterschied zwischen science und prudence
• Der Unterschied zwischen Tat- und Rechtsfrage
• Ist Logik in der Methodenlehre leistungsfähig?
• Kann das Antidiskriminierungsgesetz seinerseits diskriminieren? – Eine Frage der Logik
• Wie unterscheiden sich digitale Logik und Fuzzy-Logik
• Wahrheitstafeln und Schnelltafeln in der Aussagenlogik
• Empirie und Methodenlehre
• Seltsame Schleifen i.S.v. D.R.Hofstaedter`s Buch „Gödel Escher Bach“?
• Die Entwicklung der Wissenschaftstheorie
• Empirische versus normative Kriterien in der Wissenschaftstheorie
• Erkenntnisse in der Strukturwissenschaft (Mathematik und Logik) und deren Bedeutung für die Wissenschaftstheorie
• Erkenntnisse in der Naturwissenschaft und deren Bedeutung für die Wissenschaftstheorie
• Was kann man aus postmodernen Erkenntnistheorien für die Rechtsphilosophie und die Methodenlehre gewinnen?
• Die philosophische Richtung des sogenannten kritischen Rationalismus und die Bedeutung für die Rechtswissenschaft
• Die philosophische Richtung des sogenannten (radikalen) Konstruktivismus und die Bedeutung für die Rechtswissenschaft
• Wer war v. Savigny und warum wurde er berühmt?
• War v. Savigny ein Subjektivist?
• Leben und Werk von Ludwig Wittgenstein, sowie eine mögliche Bedeutung für die juristische Methodenlehre
• Leben und Werk (Laws of Form) von George Spencer-Brown, sowie eine mögliche Bedeutung für die juristische Methodenlehre; etc.

Die Vergabe der Themen erfolgt am Ende der Einführung im dritten oder vierten Termin ca. ab der 4. Stunde. Die Gesetze ändern sich, aber nichts bleibt so spannend, wie über das juristische Denken nachzudenken!

Zusätzliche Informationen

Institution: Fachbereich Rechtswissenschaft
UnivIS ist ein Produkt der Config eG, Buckenhof