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  Übung zur Sprache und Systematik des Grundgesetzes [Import]

Dozent/in
Akademischer Direktor Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber

Angaben
Übung
, ECTS-Studium, ECTS-Credits: 2, Sprache Deutsch
Zeit und Ort: Einzeltermin am 9.5.2020 10:00 - 18:00, JDC R 2.281

Voraussetzungen / Organisatorisches

Im Benehmen mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern dieser Samstags-Lehrveranstaltung wird in Ansehung der Corona-Krise ein neuer Termin bestimmt werden, der nach der dann geltenden Rechtslage möglichst im Präsenz-Unterricht stattfinden kann.

Die Veranstaltung ist für alle für Jura-Studierenden geeignet, die ihre Kenntnisse im Öffentlichen Recht vertiefen wollen. Die Veranstaltung ist ferner auch für (fortgeschrittene) Studierende im Bachelorstudiengang „Öffentliches Recht als Zweitfach“ und für Studierende im Masterstudium „Politikwissenschaft“ geeignet.

Es wird um Anmeldung über StudOn (2.1. Rechtswissenschaft/Weitere Veranstaltungen der Lehrstühle/Dozentenname) bis zum 4.5.2020 gebeten. Übersichten, Schemata und Texte werden über StudOn zur Verfügung gestellt.

Es können zwei ECTS-Punkte erworben werden, sofern die Bereitschaft besteht, einen eigenen Beitrag im Kolloquium (mündliches Referat) oder im Nachgang zum Kolloquium (Hausarbeit) zu erbringen. Für diejenigen die ECTS-Punkte erwerben wollen, erfolgt die Prüfungsanmeldung über „Mein Campus“ im festgesetzten Anmeldezeitraum.

Sofern zusätzliche Informationen gewünscht werden, finden Sie den Dozenten und sein Sekretariat (nicht im Juridicum, sondern) im Dienstgebäude Hugenottenplatz 1 a. Sprechstunde ist mittwochs von 12:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Inhalt
Wer die juristische Fachsprache des Grundgesetzes sicher beherrscht und realisiert hat, dass die Bundesrepublik Deutschland und die deutschen Länder Verfassungsstaaten sind, der wird im Öffentlichen Recht gut zu Rande kommen. Dass Verfassungsrecht auch Freude bereiten kann und dass Verfassungsrecht unsere Kenntnisse des Öffentlichen Rechts vertiefen hilft, das sind die Zielsetzungen des Kolloquiums zur Sprache des Grundgesetzes. Folgende Fragestellungen werden behandelt:

(1) Was bedeutet der Gesetzesbegriff im Grundgesetz? Bundesgesetz oder Landesgesetz oder Bundesgesetz und Landesgesetz oder reicht doch schon eine Rechtsverordnung zur Umsetzung?

(2) Welchem Gewaltenteilungsmodell folgt das Grundgesetz? Wo finden sich Belege für eine Systematik von „check and balances“?

(3) Wie lassen sich Grundrechte durch den Gesetzgeber einschränken? Wie lassen sich Zielkonflikte unter Zuhilfenahme der praktischen Konkordanz klären?

(4) Welchem Wirtschaftsmodell folgt das Grundgesetz?

(5) Welche Redaktionsversehen sind im Text des Grundgesetzes zu sehen und sind nicht bereinigt? Was wäre bei einer Gesamtrevision des Grundgesetzes zu beachten?

(6) Welche Konsequenzen hatten die letzten Föderalismusreformen für die Sprache und die Systematik des Grundgesetzes?

(7) Wie verhält sich das Grundgesetz zur Bürgerbeteiligung?

(8) Welche sprachlichen Anforderungen bestehen an das Erstellen von Gesetzentwürfen?

(9) Welche Verwaltungsmodelle sind für den Vollzug von Bundesrecht vorgesehen?

(10) Wie unterscheidet sich die Sprache des Grundgesetzes von der Sprache der Bayerischen Verfassung? Was unterscheidet die Bayerische Verfassung in systematischer Hinsicht vom Grundgesetz?

ECTS-Informationen:
Credits: 2

Zusätzliche Informationen

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