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  Interdisziplinäres Kolloquium: Wanderer zwischen den Welten - der Schriftsteller und Jurist Johann Wolfgang von Goethe (KoGoe) [Import]

Dozent/in
Akademischer Direktor Dr. iur. Dr. phil. Franz-Rudolf Herber

Angaben
Vorlesung
, ECTS-Studium, ECTS-Credits: 2
geeignet als Schlüsselqualifikation, Sprache Deutsch, Kolloquium, Vorbesprechung in der 19. Kalenderwoche.
Zeit und Ort: Einzeltermin am 20.6.2020 10:00 - 18:00, JDC R 1.282

Voraussetzungen / Organisatorisches
Zielgruppe sind alle Studierenden, die interdisziplinäre Schlüsselqualifikationen erwerben wollen. Literaturwissenschaftliche Vorkenntnisse respektive juristische Vorkenntnisse sind nicht Voraussetzung für die Teilnahme. Gasthörer/innen sind willkommen.

Es wird um Anmeldung über die Lernplattform StudOn (2.1. Rechtswissenschaft/Weitere Veranstaltungen der Lehrstühle/Dozentenname) bis 30.4.2020 gebeten.

Zur Veranstaltung findet in der 19. Kalenderwoche eine Vorbesprechung (Einführung mit Referatsvergabe) statt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Übersichten und Schemata werden über die Lernplattform StudOn zur Verfügung gestellt.

Es können zwei ECTS-Punkte erworben werden, sofern die Bereitschaft besteht, einen eigenen Beitrag im Kolloquium (mündliches Referat) oder im Nachgang zum Kolloquium (Hausarbeit) zu erbringen.

Sofern zusätzliche Informationen gewünscht werden, finden Sie den Dozenten und sein Sekretariat (nicht im Juridicum, sondern) im Dienstgebäude Hugenottenplatz 1 a. Sprechstunde ist mittwochs von 12:00-13:00 Uhr und nach Vereinbarung.

Inhalt
Im interdisziplinären Kolloquium >Wanderer zwischen den Welten - der Schriftsteller und Jurist Johann Wolfgang von Goethe < werden wichtige Querverbindungen zwischen Recht und Sprache am Beispiel eines herausragenden Dichterjuristen aufgezeigt. Das Kolloquium, dessen Dozent Philologe und Jurist ist, wendet sich insbesondere an die Studierenden der Rechtswissenschaft, der Ethik der Textkulturen, der Germanistik und der Politikwissenschaft sowie - darüber hinaus - an alle Studierenden, die an interdisziplinären Gegenständen interessiert sind.

An Hand von Zeugnissen, die aus der Feder von Goethe selbst stammen und an Hand von anderen Zeitzeugnissen wird zunächst gezeigt, dass das Studium eines schöngeistigen Fachs an sich die erste Wahl des jungen Goethe gewesen wäre. Die Entscheidung für das juristische Studium ist eine pragmatische Entscheidung gewesen und geht maßgeblich auf den Einfluss des Vaters zurück.

Goethe tut sich im juristischen Studium sehr schwer, steht in Leipzig vor dem Studienabbruch und rettet sich in Straßburg unter Mithilfe eines professionellen Repetitors mit einem Lizentiat-Abschluss über die Runden, wobei das eigentliche Ziel - die Promotion - verfehlt wird und die Bearbeitung des Promotionsthemas einen Hochschulskandal auslöst.

Die Thesen, mit denen Goethe in Straßburg zum Lizentiaten des Rechts avanciert, sind kein Geniestück, verkörpern aber Positionen, die sowohl in den literarischen Werken des Schriftstellers Goethe als auch in der praktischen Arbeit des Juristen Goethe auftauchen und im Kern ein Leben lang beibehalten werden. Exemplarisch sei hier die strikte Befürwortung der Todesstrafe erwähnt: Diese Auffassung wird im Berufsleben auch dann noch durchgehalten, als das Weimarer Fürstenhaus eine Abschaffung ins Auge fasst und einen entsprechenden Prüfauftrag erteilt. Die Problematik der Todesstrafe spielt auch eine wichtige Rolle in den literarischen Werken Goethes - beispielsweise im Zusammenhang mit dem sog. Kindsmord der unglücklichen Gretchen.

Empfohlene Literatur
Detaillierte Angaben erfolgen in der Vorbesprechung

ECTS-Informationen:
Credits: 2

Zusätzliche Informationen

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