Rechtsphilosophie I (RPhil I)
- Dozent/in
- Prof. Dr. Andreas Funke
- Angaben
- Vorlesung
2 SWS
Zeit und Ort: Do 8:00 - 10:00, KH 2.020 (außer Do 9.2.2017); Einzeltermin am 9.2.2017 7:30 - 10:00, Audimax
- Studienfächer / Studienrichtungen
- WPF JUR-GS-W 1
WPF JUR-GS-S 2
- Voraussetzungen / Organisatorisches
- Die Zwischenprüfung bzw. Abschlussklausur findet am Donnerstag, den 09. Februar 2017 von 8:00-10:00 Uhr im Audimax statt. Die Wiederholungsprüfung für Bachelorstudierende, die die erste Klausur nicht bestanden oder entschuldigt gefehlt haben, findet am Donnerstag, den 13. April 2017 von 11.00-13.00 Uhr statt. Sollten es weniger als 10 Teilnehmer sein, behält sich Professor Funke vor, diese Prüfung mündlich durchzuführen.
- Inhalt
- Die Vorlesung stellt drei Fragen in den Mittelpunkt: (1) Warum ist das Recht für die Einzelnen verbindlich?, (2) Gelten Gesetze, die ungerecht sind?, (3) Setzen Richter Recht? Um diese Fragen beantworten zu können, werden ausgewählte Theorien des Rechts vorgestellt und diskutiert. Insbesondere soll gezeigt werden, welche Rolle Moral und Gerechtigkeit für das Recht spielen. Vorlesungsbegleitend wird ein Skript zur Verfügung gestellt. Die Vorlesung ist als Grundlagenveranstaltung für die Anfangssemester des Studienganges Rechtswissenschaft konzipiert, kann aber auch von fortgeschrittenen Jurastudierenden sowie von sonstigen Interessierten besucht werden.
- Zusätzliche Informationen
- Institution: Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Rechtsphilosophie (Prof. Dr. Funke)
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