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Grundzüge des Familienrechts (FamR)

Dozent/in
Prof. Dr. iur. Dr. h. c. Mathias Rohe, M.A., Richter am OLG a.D.

Angaben
Vorlesung
Online
2 SWS, Sprache Deutsch
Zeit: Mo 14:15 - 16:00, Zoom-Webinar; Bemerkung zu Zeit und Ort: Vorlesungen finden vom 12. April bis einschl. 5. Juli 2021 statt, zusätzliche Fragetermine am 31.05. und am 05.07. während der üblichen Vorlesungszeiten ab 14:15 Uhr; die Abschlussklausur erfolgt voraussichtlich am 20. Juli 2021 um 14:00 Uhr. Die organisatorischen Hinweise hierzu werden noch bekannt gegeben.

Studienfächer / Studienrichtungen
PF JUR-GS-W 4
PF JUR-GS-S 3

Voraussetzungen / Organisatorisches
Die Vorlesung wird vorerst wegen des Coronavirus digital abgehalten. Die Videos und die Vorlesungsunterlagen werden über StudON bereitgestellt.

Inhalt
Das Familienrecht regelt einen der für menschliches Zusammenleben wichtigsten Bereiche. In der Vorlesung werden die wichtigsten Institutionen wie Verlöbnis, Ehe (Eingehung, Wirkungen, Ehegüterrecht, Ehescheidung, Unterhalt), eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften, Verwandtschaft und Kindschaftsrecht behandelt. Das Familienrecht weist vielfältige Bezüge zu anderen Bereichen des Zivilrechts auf. Die Vorlesung ist deshalb auch ein eher wichtiger Schritt zur Erläuterung solcher Zusammenhänge.

Zusätzliche Informationen
Erwartete Teilnehmerzahl: 500

Institution: Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung
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