Erläuterungen (entspr. § 45 der FPO IuK):
Abs. 2: Zur fachspezifischen Profilbildung ist ein Schwerpunkt zu bilden. Die Schwerpunkte sind im Folgenden aufgeführt.
Für jeden Schwerpunkt gibt es einen Katalog von Pflichtmodulen und Wahlpflichtmodulen, der vom Prüfungsausschuss erstellt wird. Der Katalog wird auf der IuK-Homepage bekannt gegeben, die Module des Katalogs im aktuellen Semester sind außerdem in der folgenden Übersicht über die Schwerpunkte in diesem Modulverzeichnis in UnivIS zu finden.
Die Wahl eines Schwerpunkts erfolgt zum Zeitpunkt der Anmeldung zur ersten Prüfung nach der Zulassung zum Masterstudium.Abs. 3: Zu jedem Schwerpunkt sind Pflichtmodule vorgesehen. Für den Fall, dass bereits ein Modul aus dem Katalog der Pflichtmodule in den Bachelorstudiengang vorgezogen und dort erfolgreich absolviert wurde, ist ersatzweise ein Modul aus dem Katalog der Wahlpflichtmodule zu wählen.
Abs. 4: Weiterhin sind Module aus dem Wahlpflichtbereich zu belegen. Dabei sind jeweils Module im Umfang von mindestens 10 ECTS-Punkten aus dem Angebot des Departments Elektrotechnik-Elektronik-Informationstechnik und dem Angebot des Departments Informatik zu wählen.