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Vorlesungs- und Modulverzeichnis nach Studiengängen >> Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (RW) >> Rechtswissenschaft >> Hauptstudium >> Schwerpunktbereichsstudium >>

Schwerpunktbereich 9 - neu: Staat und Verwaltung

Lehrveranstaltungen ab dem 5. Fachsemester

 

Öffentliches Dienstrecht [ÖffDR]

Dozent/in:
Franz-Rudolf Herber
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, nähere Informationen zu den coronabedingten Rahmenbedingungen der Lehrveranstaltung finden Sie auf StudOn.
Termine:
Mi, 14:15 - 15:45, KH 2.013
Studienrichtungen / Studienfächer:
PF JUR-NeuSP9-STUVERW 5
PF JUR-NeuSP9-STUVERW 6
PF JUR-NeuSP9-STUVERW 7
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Zielgruppe sind Studierende der Rechtswissenschaft, die den Schwerpunktbereich >Staat und Verwaltung< belegen; die Vorlesung gehört zum Pflichtbereich von SPB 5. Die Veranstaltung ist ferner für Studierende der Politikwissenschaft geeignet. Es besteht die Möglichkeit zum Scheinerwerb.
Inhalt:
Die Vorlesung widmet sich einem Rechtsgebiet, das einen der größten und wichtigsten Infrastrukturbereiche in Bund, Ländern und Kommunen betrifft. Die juristischen Problemfelder, die das Öffentliche Dienstrecht bereithält, sind von verfassungsrechtlichen Fragestellungen dominiert; der Zugang zum Lehrstoff wird daher über das Grundgesetz erschlossen. Für die Veranstaltung sind im Übrigen insbesondere folgende Themenschwerpunkte vorgesehen, in deren Darstellung auch die Erfahrungen des Dozenten aus seiner Tätigkeit als Verwaltungsjurist im Personalsektor einfließen:

– Für das Öffentliche Dienstrecht ist zunächst die Abgrenzung von Öffentlichem Recht und Privatrecht zentral: Das Öffentliche Dienstrecht ist weiterhin von dem Dualismus zwischen dem Recht der Beamtinnen/Beamten und dem Recht der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer geprägt, nachdem Versuche zur Auflösung dieses Dualismus keinen Erfolg hatten. Die Unterscheidung dieser beiden Beschäftigtengruppen und die Auswirkungen auf das Öffentliche Dienstrecht als Ganzes wird gleichsam ein „roter Faden“ bleiben.

– Wie wird der Öffentliche Dienst flexibilisiert? Lässt sich das Berufsbeamtentum ggf. ganz abschaffen oder ergeben sich aus dem Grundgesetz unüberwindbare verfassungsrechtliche Hürden? Welche Formen der Privatisierung gibt es?

– Die Föderalismusreform I hat die Gesetzgebungskompetenzen im Beamtenrecht einer neuen Ordnung unterworfen: Besoldungsrecht, Laufbahnrecht und Versorgungsrecht für die Landesbeamtinnen/Landesbeamten sind inzwischen alleinige Ländersache, so dass sich die Rechtsstellung der Landesbeamtinnen/Landesbeamten von der Rechtsstellung der Bundesbeamtinnen/Bundesbeamten unterscheiden kann und zudem die Rechtsstellung der Beamtinnen/Beamten in den Ländern von Land zu Land differieren kann. Auf das in der Folge in Kraft getretene Beamtenstatusgesetz wird ebenso ausführlich eingegangen wie auf die Neuordnung des Bayerischen Beamtenrechts und auf die Neuordnung des Bundesbeamtenrechts.

– Die Stellenbesetzung im Öffentlichen Dienst hält komplizierte Fallgestaltungen bereit, was erst Recht gilt, wenn sowohl Beamtinnen/Beamte als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer um eine Stelle konkurrieren. Die sog. Konkurrentenklage - ein evergreen des Öffentlichen Dienstrechts - wird ausführlich besprochen werden.

– Die Bedeutung der Grundrechte für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst führt zu interessanten weiteren Fragestellungen: Maßnahmen im innerdienstlichen Betrieb betreffen Beamtinnen/Beamte als auch Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer nicht selten auch in ihrer Privatsphäre, sofern beispielsweise ihr äußeres Erscheinungsbild oder das Eintreten für bestimmte Auffassungen betroffen ist.

Empfohlene Literatur:
Sabine Leppek, Beamtenrecht, neueste Auflage. Weitere Hinweise erfolgen in der Veranstaltung.

 

Migrationsrecht I [MiR I]

Dozent/in:
Anuscheh Farahat
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, ECTS: 5
Termine:
Mi, 12:00 - 14:00, JDC R 2.282
Studienrichtungen / Studienfächer:
WPF JUR-NeuSP9-STUVERW 5-6
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Vorlesung gilt für die Schwerpunktbereiche 5, 9 und 11 als Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs.
Inhalt:
Migration ist Gegenstand zahlreicher politischer und rechtlicher Auseinandersetzungen. Auslöser hierfür sind nicht nur die wachsenden globalen Migrationsbewegungen und die Herausforderungen, die sie rechtlich und politisch aufwerfen. Vielmehr ist Migration seit jeher ein zentrales Feld der Herausbildung und Gestaltung von Nationalstaatlichkeit. Als Teil des besonderen Verwaltungsrechts knüpft es an allgemeine öffentlich-rechtliche Regelungsinstrumente an, weist aber insbesondere beim Rechtsschutz und in der Verfahrensgestaltung Besonderheiten auf.
Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Staatsangehörigkeits- und des Aufenthaltsrechts sowie des Rechts der Unionsbürgerschaft und der EU-Freizügigkeit. Dabei gibt sie zunächst einen historischen Einblick in die Ursprünge des Migrationsrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts. Zudem werden aktuelle Rechtsentwicklungen im Staatsangehörigkeits- und Aufenthaltsrecht diskutiert und die Regelungssystematik vorgestellt. Im Bereich des Aufenthaltsrechts konzentriert sich die Veranstaltung auf Fragen des Zuzugs aus Gründen der Familienzusammenführung, des Studiums/der Ausbildung und der Erwerbstätigkeit. Das Flüchtlingsrecht wird dagegen in der Vorlesung „Migrationsrecht II“ im Sommersemester vertieft behandelt.
Besondere Beachtung finden in der Vorlesung grund- und menschenrechtliche Anforderungen an die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Der Termin für die mündliche Prüfung wird noch bekannt gegeben
Empfohlene Literatur:
Empfohlene Literatur: Dringend erforderlich ist die Anschaffung einer einschlägigen Gesetzessammlung. Empfehlung: dtv Ausländerrecht (Beck Verlag), 33. Auflage 2018. Darüber hinaus werden drei Bücher zur selektiven begleitenden Lektüre empfohlen: P. Boeles/M den Heijer/G. Lodder, European Migration Law, 2. Aufl. 2014; K. Hailbronner, Asyl- und Ausländerrecht, 4. Aufl. 2017 und und Huber/Eichenhofer/Endres de Oliveira, Aufenthaltsrecht, 1. Auflage 2017.



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