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Vorlesungs- und Modulverzeichnis nach Studiengängen >> Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (RW) >> Rechtswissenschaft >> Hauptstudium >> Schwerpunktbereichsstudium >>

Schwerpunktbereich 2 - neu: Bank- und Kapitalmarktrecht

Lehrveranstaltungen ab dem 5. Fachsemester

 

Neue Vertragstypen

Dozent/in:
Bernd Mertens
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS
Termine:
Di, 14:00 - 16:00, JDC R 1.282
Studienrichtungen / Studienfächer:
WPF JUR-NeuSP2-BANK ab 5
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Vorlesung richtet sich an Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft im 5. und 6. Fachsemester insbesondere im Schwerpunktbereich 1 (bisherige Studienordnung) bzw. Schwerpunktbereich 2 (neue Studienordnung).
Inhalt:
Behandelt werden Leasing, Factoring, Franchising und Unternehmenskaufverträge sowie allgemein der Umgang mit nicht kodifizierten Vertragstypen.
Empfohlene Literatur:
Literaturempfehlungen und weitere Materialien werden in der Veranstaltung besprochen und auf StudOn zur Verfügung gestellt.

 

Recht der Unternehmenssanierung

Dozent/in:
Tobias Wittmann
Angaben:
Vorlesung, für FAU Scientia Gaststudierende zugelassen
Termine:
Einzeltermine am 11.11.2022, 18.11.2022, 25.11.2022, 2.12.2022, 9.12.2022, 16.12.2022, 9:00 - 13:00, JDC R 1.282
Studienrichtungen / Studienfächer:
WF JUR-NeuSP2-BANK ab 4
Inhalt:
Wachstum, Stabilisierung und Schrumpfung sind die natürlichen Phasen des Lebenszyklus von Unternehmen. Während es in den Wachstums- und Stabilisierungsphasen darum geht, das Unternehmen auf eine solide Basis zu stellen und bestmögliche Erträge zu erwirtschaften, ist es in der Schrumpfungsphase erforderlich, die bestehenden Strukturen anzupassen und das Unternehmen strategisch neu auszurichten, um es am Markt zu halten. Zu den Kernaufgaben der Geschäftsleitungsorgane und deren Beratern zählen die Krisenprophylaxe und die optimale Bewältigung von Krisensituationen. Ein Unternehmen zu sanieren, erfordert dabei nicht nur unternehmerisches Geschick, sondern auch fundierte Kenntnisse der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Infolge der COVID-19 Pandemie werden viele Unternehmen hohen Bedarf an Beratung und Sanierungsexpertise haben. Gerade für Juristen mit betriebswirtschaftlichem Know-How stellt diese Materie ein gefragtes Betätigungsfeld dar. Ausgehend von der Wahl der „passenden“ Gesellschaftsform werden in der Vorlesung zunächst das allgemeine Krisenmanagement und die gesellschaftsrechtlichen Schutzmechanismen behandelt. Einen Schwerpunkt bilden sodann die Maßnahmen und Handlungsoptionen bei der Sanierung von Unternehmen in der Krise im Wege der „freien“ Sanierung, im Rahmen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes – Sta-RUG, als auch innerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens. Dabei geht die Vorlesung insbesondere auch auf die Rechtsinstitute der Eigenverwaltung, des Schutzschirmverfahrens und des Insolvenzplans ein, die in der Praxis vorwiegend zur Restrukturierung von (größeren) Unternehmen angewendet werden.



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