Masterarbeit (Prüfungsordnungsmodul)30 ECTS (englische Bezeichnung: Master Thesis)
Die Beschreibung eines Prüfungsordnungsmoduls enthält allgemeine
Angaben zur Verwendbarkeit und zu den Rahmenbedingungen für Prüfungen,
so wie sie in den Prüfungsordnungen festgelegt sind. Zusätzlich kann eine allgemeine Modulbeschreibung, die übergreifend
für alle konkreten (UnivIS-)Module gilt, enthalten sein. Die
konkreten Modulbeschreibungen mit Angaben zu den
Lehrveranstaltungen und Prüfungsdetails sind unter den zugeordneten
UnivIS-Modulen zu finden.
Empfohlene Voraussetzungen:
Mit der Masterarbeit kann frühestens zu Beginn des vierten Semesters begonnen werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist, dass Master-Module im Umfang von 80 ECTS-Punkten nachgewiesen werden.
Lernziele und Kompetenzen:
Lern- bzw. Methodenkompetenz
Die Masterarbeit soll zeigen, dass die Studierenden in der Lage sind, ein Problem nach wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten (Forschungsmethoden-Kompetenz).
Selbstkompetenz:
selbständiges wissenschaftliches Arbeiten in der Masterarbeit.
Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:
- Informations- und Kommunikationstechnik (Master of Science)
(Po-Vers. 2010 | Wahlbereiche, Praktika, Seminar, Masterarbeit | Masterarbeit)
Studien-/Prüfungsleistungen:
- Masterarbeit (Prüfungsnummer: 1999)
(englische Bezeichnung: Master Thesis)
- Prüfungsleistung, schriftlich, Drittelnoten (mit 4,3), 30 Leistungspunkte
- Anteil an der Berechnung der Modulnote: 0.0 %
UnivIS-Module:Diesem Prüfungsordnungsmodul wurden noch keine UnivIS-Module zugeordnet.
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