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Mastermodul (MT)30 ECTS (englische Bezeichnung: Master Thesis)
(Prüfungsordnungsmodul: Mastermodul)
Modulverantwortliche/r: Die Dozenten der Informatik Lehrende:
Die Dozenten der Informatik
Startsemester: |
WS 2021/2022 | Dauer: |
1 Semester | Turnus: |
halbjährlich (WS+SS) |
Präsenzzeit: |
30 Std. | Eigenstudium: |
870 Std. | Sprache: |
Deutsch |
Lehrveranstaltungen:
Empfohlene Voraussetzungen:
Es gilt § 45 der FPO Informatik:
Voraussetzung für die Zulassung zur Masterarbeit ist
der Erwerb von 60 ECTS-Punkten im Masterstudium und
die Vorlage entsprechender Nachweise, falls der Zugang zum Masterstudium mit Auflagen gemäß § 29 Abs. 2 bzw. 3 ABMPO/TechFak erfolgte.
In besonders begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss auch eine vorgezogene Zulassung zur Masterarbeit gewähren.
Inhalt:
Fachprüfungsordnung Informatik (§ 46, Abs. 2):
“Die Masterarbeit dient dazu, die selbständige Bearbeitung von wissenschaftlichen Aufgabenstellungen der Informatik nachzuweisen. Sie ist in ihren Anforderungen so zu stellen, dass sie bei einer Bearbeitungszeit von ca. 900 Stunden innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden kann.“
Die Masterarbeit soll eine wissenschaftliche Fragestellung aus einem der Themenschwerpunkte behandeln, in denen die bzw. der Studierende vertiefte Kenntnisse erworben hat, z.B. durch die Wahl der entsprechenden Vertiefungsrichtung aus den Wahlpflichtmodulen der Informatik.
Lernziele und Kompetenzen:
Die Studierenden erwerben u.a. folgende Kompetenzen:
Lern- und Methodenkompetenz:
sie erwerben die Fähigkeit, eine wissenschaftliche Fragestellung über einen längeren Zeitraum zu verfolgen und das entsprechende Fachgebiet selbstständig und innerhalb einer vorgegebenen Frist zu bearbeiten.
sie können eigenständige Ideen und Konzepte zur systematischen Lösung einer wissenschaftlichen Fragestellung unter Anwendung von Methoden und Techniken der Informatik entwickeln.
sie sind in der Lage Theorien, Terminologien, Besonderheiten, Grenzen und Lehrmeinungen des Fachgebietes in vertiefter und kritischer Weise zu beurteilen und zu überprüfen.
sie können geeignete wissenschaftliche Methoden - auch in neuen und unvertrauten sowie fachübergreifenden Kontexten - selbstständig anwenden und weiterentwickeln.
sie sind in der Lage, fachbezogene Inhalte in zielgruppengerechter, wissenschaftlich angemessener Form schriftlich und mündlich zu präsentieren und darzustellen.
Selbstkompetenz:
sie erlernen selbstkritische Reflexion der eigenen Arbeiten
sie erweitern die eigene Planungs- und Strukturierungsfähigkeit
sie erwerben Lern- und Kritikfähigkeit
Literatur:
Die Literatur wird projektspezifisch in Absprache mit dem Betreuer festgelegt.
Bemerkung:
Siehe § 46 FPO Informatik: Masterarbeit
Verwendbarkeit des Moduls / Einpassung in den Musterstudienplan:
- Informatik (Master of Science)
(Po-Vers. 2010 | TechFak | Informatik (Master of Science) | Gesamtkonto | Hauptseminar, Projekt, Masterarbeit | Mastermodul)
Studien-/Prüfungsleistungen:
Anfertigung der schriftlichen Masterarbeit (Prüfungsnummer: 1998)
(englischer Titel: Writing of the Master´s Thesis)
- Prüfungsleistung, schriftlich, benotet, 27 ECTS
- Anteil an der Berechnung der Modulnote: 90.0 %
- weitere Erläuterungen:
Der erwartete Umfang der schriftlichen Ausarbeitung hängt von dem konkreten Thema ab (siehe § 32 Masterarbeit, Abs. 1 Satz 5 ABMPO/TechFak), und wird in Absprache mit dem Betreuer grob abgesteckt.
Die Bewertung der schriftlichen Masterarbeit geht zu 27/30 in die Bewertung des Moduls ein.
- Prüfungssprache: Deutsch
- Erstablegung: WS 2021/2022, 1. Wdh.: SS 2022
Begleitseminar mit Referat zur Masterarbeit (Prüfungsnummer: 1997)
(englischer Titel: Accompanying Seminar with Master´s Thesis Presentation)
- Prüfungsleistung, Referat, Dauer (in Minuten): 30, benotet, 3 ECTS
- Anteil an der Berechnung der Modulnote: 10.0 %
- weitere Erläuterungen:
Die Bewertung des Begleitseminars geht zu 3/30 in die Bewertung des Mastermoduls ein.
- Prüfungssprache: Deutsch
- Erstablegung: WS 2021/2022, 1. Wdh.: SS 2022
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