Diese studienergänzenden Fachsprachkurse dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaften belegt werden, die die Pflichtausbildung bereits absolviert haben, und gehören zum Programm der erweiterten Fremdsprachenausbildung für Juristen. Beachten Sie bitte die Teilnahmevoraussetzungen, insbesondere die nötige Vorbildung, die in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben ist. Eingangsvoraussetzung Level 3 (JUR):
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