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Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung

 

Einführung in das Türkische Recht I (Blockveranstaltung) [TR I]

Dozent/in:
Ali Yarayan
Angaben:
Übung, 2 SWS, benoteter Schein, ECTS: 2,5, nur Fachstudium, Zulassung ab dem 3. Semester
Termine:
Blockveranstaltung 22.2.2021-26.2.2021 Mo, Di, Fr, 8:00 - 18:00, JDC R 1.281
Blockseminar vom 22. - 23.02.2021; 8:00 - 18:00 Uhr, per Zoom (die Abschlussklausur beginnt am 26.02.2021 um 9:00 Uhr s.t. im Raum 1.281)
Studienrichtungen / Studienfächer:
WPF JUR-GS-S 4
WPF JUR-GS-W 3
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Einführung in die türkische Rechtssprache wird in türkischer Sprache gehalten. Daher ist die Kenntnis der türkischen Sprache in Wort und Schrift notwendig. Einstufungstests sind nicht vorgesehen. Der Kurs richtet sich an Studierende ab dem 3. Semester. Am Ende der Veranstaltung wird eine Abschlussklausur gestellt. Ziel ist die Erlangung des Leistungsnachweises über die fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen gem. § 24 Abs. 2 JAPO (2003). Eine Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung wird im nächsten Semester stattfinden. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, IPR und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Mathias Rohe) unter zr2@jura.uni-erlangen.de; gerne auch unter Angabe der Absender-E-Mail-Adresse formlos und schriftlich via Posteingangskasten im Foyer des Juridicums oder unter StudOn.
Inhalt:
Behandelt werden die Einführung in das türkische Recht und das türkische Zivilgesetzbuch in Auszügen (Recht der Personen, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht).
Empfohlene Literatur:
Literaturangaben werden den Teilnehmern vor und während der Veranstaltung mitgeteilt.

 

Examenskurs Zivilrecht: Aktuelle Rechtsprechung Zivilrecht

Angaben:
Repetitorium, nur Fachstudium
Studienrichtungen / Studienfächer:
WF JUR-EX ab 7
WF JUR-GS-S ab 7
WF JUR-GS-W ab 7

 
 
Mo14:15 - 15:45JDC R 2.282  Sieghörtner, R. 
ab 7.12.2020, findet in diesem WS nicht mehr statt
 

Examenskurs Zivilrecht: Sachenrecht

Dozent/in:
Robert Sieghörtner
Angaben:
Repetitorium, nur Fachstudium
Termine:
als Zoom-Meeting am 3.3.2021, 8.3.2021, 10.3.2021, 15.3.2021, 17.3.2021, 22.3.2021, 24.3.2021, 29.3.2021, 31.3.2021 je 9:15 bis 11:45 Uhr; Näheres unter https://www.studon.fau.de/crs3600301.html
Studienrichtungen / Studienfächer:
WF JUR-EX ab 7
WF JUR-GS-S ab 7
WF JUR-GS-W ab 7

 

Internationales Privatrecht I [IPR I]

Dozent/in:
Mathias Rohe
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, ECTS: 5, nur Fachstudium
Termine:
Mo, 14:15 - 15:45, Raum n.V.
Einzeltermin am 8.2.2021, 14:00 - 17:00, JDC R 1.282
Die Klausur zu IPR I wird im Präsenzformat am 8.2. in der Zeit ab 14:00 Uhr im Raum 1.282 duchgeführt.
Studienrichtungen / Studienfächer:
WPF JUR-SP1-WIR 5
WPF JUR-SP2-EUR 6
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Vorlesung IPR I richtet sich nach dem Studienplan an Studierende der Rechtswissenschaften des 6. bzw. 7. Fachsemesters; für die Studierenden des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht ist sie Teilmodul des Moduls „Vertiefung Zivilrecht“. Formale Teilnahmevoraussetzungen bestehen nicht. Grundkenntnisse im Bürgerlichen Recht sind erforderlich.
Inhalt:
Die Veranstaltung führt in die Grundlagen der Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden privatrechtlichen Sachverhalten ein. Probleme des allgemeinen und des besonderen Teils des IPR werden anhand charakteristischer Fälle aufeinander bezogen behandelt. Diese Vorlesung/Übung und die im kommenden Sommersemester gehaltene Vorlesung/Übung IPR II sind miteinander verbunden. In der Vorlesung IPR I werden im Schwerpunkt Grundfragen grenzüberschreitender Rechtsanwendung und Sachverhalte, Autonomie bei internationaler Rechtsgestaltung und ihre Grenzen sowie gestaltende grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit behandelt.
Prüfung: Für Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht und des Diplomstudiengangs Internationales Wirtschaftsrecht wird eine Klausur/mündliche Prüfung nach Abschluss der Vorlesung angeboten.
Empfohlene Literatur:
Erforderlich ist die Textausgabe Jayme/Hausmann: Internationales Privat- und Verfahrensrecht in aktueller Auflage. Eine Liste mit Literaturhinweisen wird zu Beginn der Vorlesung verteilt. Ebenso wird ein umfangreiches Skript ausgegeben. Ein aktuelles Standardwerk ist Brödermann/Rosengarten: Internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, 7. Auflage 2015.

 

Islamisches Recht I - NOS 22

Dozent/in:
Mathias Rohe
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, für Anfänger geeignet, Modul NOS 22 für MA Nahoststudien; vorerst nicht in Präsenzform
Termine:
Di, 14:15 - 15:45, JDC R 1.281
Wichtig: Ernsthaft an dieser Veranstaltung Interessierte melden sich bitte unbedingt vorab unter zr2@fau.de.
Studienrichtungen / Studienfächer:
WPF JUR-SP2-EUR 6
WPF JUR-SP4-GRDL 6
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Vorlesung Islamisches Recht I richtet sich nach dem Studienplan an Studierende der Rechtswissenschaften des 7. oder 8. Fachsemesters. Sie ist daneben für Studierende geeignet, die sich in unterschiedlichen Studiengängen mit dem Orient beschäftigen sowie für den Studiengang Islamische Religionslehre. Besondere Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich, Arabischkenntnisse sind aber nützlich.
Prüfung: Für Studierende, die eine Abschlussprüfung benötigen, wird nach Anforderungen der jeweiligen Prüfungsordnung eine schriftliche oder mündliche Prüfung angeboten.
Inhalt:
Die Vorlesung Islamisches Recht I führt in die Grundlagen der Materie ein. Sie befasst sich mit der Entstehung des islamischen Rechts im Hinblick auf Institutionenbildung und Rechtsquellenlehre. Sodann werden die wichtigsten Bereiche des traditionell islamischen Rechts (Ehe-, Familien- und Erbrecht, Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Straf- und Deliktsrecht, Vorformen von Staats- und Verwaltungsrecht) behandelt. Abgedeckt wird der Zeitraum vom 7. bis zum 19. Jahrhundert. Die anschließende Reformperiode und ihre Auswirkungen bis in die Gegenwart schließt sich in der Vorlesung Islamisches Recht II an.
Empfohlene Literatur:
Eine Liste mit Literaturhinweisen wird zu Beginn der Vorlesung verteilt. Mathias Rohe: Das islamische Recht - Geschichte und Gegenwart; 3. Auflage, C.H. Beck, München 2011. Einschlägige Werke finden sich unter den Signaturen IsR I und IsR II.

 

Kreditsicherungsrecht

Dozent/in:
Mathias Rohe
Angaben:
Vorlesung, 2 SWS, ECTS: 5, nur Fachstudium, ECTS Bachelor: 2,5; Kreditpunkte Diplom: 2; vorerst nicht in Präsenzform
Termine:
Mo, 16:15 - 17:45, JDC R 1.281
Wichtig: Ernsthaft an dieser Veranstaltung Interessierte melden sich bitte unbedingt vorab unter zr2@fau.de.
Studienrichtungen / Studienfächer:
WPF JUR-SP1-WIR ab 5
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Die Vorlesung Kreditsicherungsrecht richtet sich nach dem Studienplan an Studierende der Rechtswissenschaft des 5. bzw. 6. Fachsemesters. Für Studierende des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsrecht ist sie ein Modul im Vertiefungsbereich Bank- und Kreditrecht. Formale Teilnahmevoraussetzungen bestehen nicht, Grundkenntnisse im Schuld- und Sachenrecht sind aber erforderlich. Die Vorlesung ist zugleich eine fachspezifische Vertiefung des Schuld- und Sachenrechts.
Inhalt:
Die Vorlesung führt in die rechtlichen und wirtschaftlichen Grundfragen der Kreditsicherung ein. Sie gibt einen Überblick über die vorhandenen Kreditsicherungsinstrumente und ordnet sie in die Systematik des bürgerlichen Rechts ein. Besonders praxisrelevante Formen der Kreditsicherung werden schwerpunktmäßig aufgegriffen.

Prüfung: Für Studierende des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsrecht wird eine schriftliche oder mündliche Prüfung nach Abschluss der Vorlesung angeboten. Der Prüfungstermin wird mit dem Dozenten vereinbart.

Empfohlene Literatur:
Erforderlich ist eine Textausgabe der wichtigsten privatrechtlichen Gesetze. Eine Liste mit Literaturhinweisen wird zu Beginn der Vorlesung verteilt. Ebenso wird ein umfangreiches Skript ausgegeben.

 

Seminar zu Internationales Privatrecht und zur Rechtsvergleichung /Einführung in die islamische Normenlehre [Sem IPR Rvergl]

Dozent/in:
Mathias Rohe
Angaben:
Seminar, 2 SWS, Schein, nur Fachstudium, Blockseminar; Schein gem. § 13 Abs. 2 JAPO; Schwerpunktbereiche 1 und 2 sowie für NOS-Studierende
Termine:
Blockseminar vorauss. am 28./29.01.2021, 8:00 - 18:00 Uhr im JDC 1.161. Keine Aufzeichnung.
Studienrichtungen / Studienfächer:
WPF JUR-SP2-EUR ab 6
Voraussetzungen / Organisatorisches:
Für Studierende der Rechtswissenschaften ist die Abfassung einer studienbegleitenden Arbeit gemäß § 13 Abs. 2 JAPO 1993 sowie im Sinne von § 40 I Nr. 1 JAPO 2003 des Schwerpunktbereichs Internationales und Europäisches Recht (Wahlfachgruppe II) sowie Grundlagen des Rechts (Wahlfachgruppe IV) möglich. Die übrigen Teilnehmer können einen (Haupt-)Seminarschein im Sinne der Master-Studienordnungen erwerben.

Leistungsnachweis: Seminararbeit, deren mündliche Präsentation und aktive Teilnahme

Inhalt:
Die für eine Bearbeitung zur Verfügung stehenden Themen werden in der Vorlesung zum Islamischen Recht I bekannt gegeben.



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