Folgende Kurse dürfen nur von eingeschriebenen Studierenden der Rechtswissenschaften ab dem 3. Fachsemester belegt werden. Der Kurs Introduzione all'italiano giuridico erfüllt die Mindestanforderungen des § 24 Abs. 2 JAPO (Nachweis der Fremdsprachenkompetenz). Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs:
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