Übungen
Nach § 24 Abs. 1 JAPO müssen die Studierenden für die Zulassung zur Ersten Juristischen Prüfung an je einer Übung für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht teilnehmen und hierüber je einen Leistungsnachweis erbringen. An den Übungen für Fortgeschrittene ("Großer Schein“) kann nur teilnehmen, wer die Teilprüfung der Zwischenprüfung im jeweiligen Fach, eine der Abschlusshausarbeiten (egal in welchem Fach) und die erforderlichen Abschlussklausuren im jeweiligen Fach bestanden hat. Im Zivilrecht und im Öffentlichen Recht sind je mindestens drei der vier Abschlussklausuren zu bestehen. Im Strafrecht müssen mindestens zwei der drei Abschlussklausuren bestanden werden.Detailinformationen zu den Voraussetzungen der Teilnahme an den Übungen
für Fortgeschrittene erhalten Sie im Studienführer unter
http://www.jura.uni-erlangen.de/studium/rechtswissenschaft/leistungsnachweise.shtml
|
Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene [UE ÖR Fort.] -
- Dozent/in:
- Max-Emanuel Geis
- Angaben:
- Übung, 2 SWS
- Termine:
- Di, 10:00 - 12:00, KH 2.020
Einzeltermine am 10.5.2016, 9:00 - 12:00, KH 2.020
10.5.2016, 9:00 - 13:00, KH 1.011
21.6.2016, 9:00 - 12:00, KH 2.020
21.6.2016, 9:00 - 13:00, KH 1.011
12.7.2016, 9:00 - 12:00, KH 2.020
12.7.2016, 9:00 - 13:00, KH 1.011
Dauer der Klausuren: 3 Stunden, Dauer der Vorlesungen: 2 Stunden
- Studienrichtungen / Studienfächer:
- PF JUR-GS-S 6
PF JUR-GS-W 6
- Schlagwörter:
- Übung Fortgeschrittene Öffentliches Recht
|
|